Fahrverbot in Essen trifft auch die Autobahn A40

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Für Diesel-Fahrer in Essen, Gelsenkirchen aber wohl auch im gesamten Ruhrgebiet kommt es ganz dicke. Wegen der starken Luftverschmutzung müssen die Städte Essen und Gelsenkirchen ab 2019 Fahrverbote verhängen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 15. November entschieden.

Besonders hart trifft es die Stadt Essen. Hier soll ein Fahrverbot in 18 der 50 Stadtteile gelten. Dabei sollen auch Teile der Autobahn A40 für ältere Diesel und Benziner gesperrt werden. „Damit wird eine der wichtigsten Verkehrsadern im Ruhrgebiet und die Verbindung ins benachbarte Rheinland für viele Autofahrern praktisch lahmgelegt. Das trifft nicht nur die Essener selbst, sondern auch unzählige Pendler, die täglich auf der A40 unterwegs sind“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. 

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts lasse sich die Luftbelastung mit Stickoxiden wohl nur reduzieren, wenn auch Abschnitte der A40 in die „Blaue Umweltzone“ einbezogen werden. An der Messstation in Essen-Frohnhausen, die an der Autobahn liegt, wurden 2017 im Jahresmittel 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft gemessen. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm und wurde noch an vier weiteren Stellen in Essen überschritten. 

In dieser „blauen Umweltzone“ soll es ab dem 1. Juli 2019 Fahrverbote für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter sowie für Benziner mit der Abgasnorm Euro 1 und 2 gelten. Ab dem 1. September soll das Fahrverbot auf Euro 5-Diesel ausgedehnt werden.

Auch Gelsenkirchen kommt nicht um Fahrverbote herum. Hier soll es schon ab dem 1. Juli 2019 ein Fahrverbot auf der Kurt-Schumacher-Straße, auch bekannt als „Schalker Meile“, für alle Diesel, die nicht die Abgasnorm Euro 6 erfüllen, geben.

Auf die Einhaltung der Grenzwerte bei der Luftbelastung hatte wie schon in anderen Städten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt. Sie hatte erst vor wenigen Tagen Fahrverbote in Köln und Bonn durchgesetzt und nun auch im Ruhrgebiet. Dabei muss es nicht bleiben. Weitere Klagen sind anhängig.

„Die Fahrverbote sind extrem hart und treffen etliche Menschen. Das zeigt aber auch, wie ernst die Situation für Diesel-Fahrer ist. Sie haben aber Möglichkeiten, sich zu wehren“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. Diesel-Fahrer, die direkt vom VW-Abgasskandal betroffen sind, haben gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Das belegen zahlreiche Gerichtsurteile. Diese Ansprüche müssen aber jetzt geltend gemacht werden, weil sie Ende 2018 verjähren. Eine Option – auch für alle anderen Autofahrer – kann der Widerruf der Autofinanzierung sein. 

Der Widerruf ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ob es sich bei dem finanzierten Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner handelt, spielt keine Rolle“, erklärt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen: https://www.pkw-rueckgabe.de/



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