Fahrverbot umgehen

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Einleitung

Viele kennen die Situation, Sie haben einen besonders stressigen Arbeitstag und müssen beruflich viele Termine wahrnehmen. Plötzlich standen Sie noch im Stau und haben versucht, die verlorene Zeit wieder hereinzufahren. Plötzlich übersehen Sie eine Geschwindigkeitsbegrenzung und es blitzt.

Ein paar Wochen später erhalten Sie Ihren Bußgeldbescheid. Das dramatische daran sind dann jedoch meist nicht die Geldbuße oder die vergebenen Punkte, sondern ein verhängtes Fahrverbot, denn Sie sind dringend auf Ihren Führerschein angewiesen – vielleicht sogar Berufskraftfahrer – und wissen nicht, wie Sie einen ganzen Monat überbrücken sollen. Was nun?

Wie kann ich ein Fahrverbot umgehen?

Ein Fahrverbot abzuwenden ist eine schwierige rechtliche Angelegenheit. Ich rate Ihnen daher, sich stets an einen erfahrenen Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Verkehrsrechts zu wenden. Viele meiner Mandanten begehen den Fehler, selbst eine Stellungnahme bei der Bußgeldstelle abzugeben. Diese Einlassung wird diesen in den meisten Fällen zum Verhängnis. Wenden Sie sich daher umgehend nach Erhalt des Bußgeldbescheides unmittelbar an einen Rechtsanwalt.

Durch meine Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts durch einen Fachanwaltslehrgang ist es in vielen Fällen gelungen, ein Absehen vom Fahrverbot bereits vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens zu erreichen. Hierbei ist eine ausgewogene Argumentation jedoch unerlässlich. Es gibt Richter, die mittlerweile die Auffassung vertreten, Sie müssten sich für die Zeit eines Fahrverbotes einen Fahrer engagieren. Wenn der Betroffene einwendet, dies könne er sich nicht leisten behaupten einige Gerichte sogar, man müsse einen Kredit aufnehmen. Ein erfahrener Anwalt weiß genau, wie er diese Probleme lösen kann.

Natürlich sei vorab gesagt, dass man Ihnen das Absehen vom Fahrverbot nicht „schenken“ wird. Sie müssen sich klar machen, dass im Bußgeldverfahren eine Sanktion zu Erziehungszwecken verhängt wird. Wie viele Richter mitteilen, soll es „wehtun“. In den meisten Fällen gelingt es gegen Verdopplung der Geldbuße, ein Absehen vom Fahrverbot zu erreichen. Auch hierbei sollten Sie daran denken, dass das Bußgeld umso höher ausfallen wird, je mehr Sie verdienen.

Können Sie ein Fahrverbot übertragen?

Viele Mandanten kommen auch hier auf die Idee, das Fahrverbot zu verhindern, indem eine andere Person angibt, der Fahrer gewesen zu sein. Dieses Vorgehen ist illegal und in meinem Beitrag zum Anhörungsbogen habe ich bereits ausführlich auf die Strafbarkeit eines solchen Vorgehens hingewiesen. Daher rate ich dringend von einem solchen Vorgehen ab. Es gibt hier fachlich wirklich Möglichkeiten ein Fahrverbot abzuwenden und dies in den allermeisten Fällen erfolgreich.

Augenblicksversagen?

In vielen Fällen kommt auch der Vortrag bezüglich eines sogenannten Augenblicksversagens in Betracht. Sie fahren sonst immer unauffällig? Sie haben keine Voreintragungen im Fahreignungsregister?

Auch dem aufmerksamsten Fahrer kann schnell mal ein Fehler unterlaufen. Sie sind vielleicht in einer Gegend unterwegs gewesen, welche Sie nicht gut kennen, und sind ortsunkundig oder es waren extrem schlechte Witterungsverhältnisse an diesem Tag. All dies kann bei meiner Argumentation ins Gewicht fallen.

Zusammenfassung:

Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, welcher ein Fahrverbot ausweist, sollten Sie umgehend einen Anwalt aufsuchen. Die Bedenken aufgrund des Fahrverbotes den Arbeitsplatz zu verlieren sind meist leider nicht unbegründet.

Es gibt unerfahrene Rechtsanwälte, welche Ihnen sofort empfehlen ein Gutachten in Auftrag zu geben und die Messung insgesamt anzugreifen. Anhand der gesammelten Erfahrung kann ich ihnen sagen, dass dies in den meisten Fällen nicht Erfolg versprechend ist. Auch hat sich gezeigt, dass Richter gesprächsbereiter sind, wenn der Prozess nicht durch ein überteuertes Gutachten unnötig in die Länge gezogen wird.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung innehaben, dann wird diese auch die Kosten des Verfahrens übernehmen.

Gerne stehe ich Ihnen in solchen Fällen beratend und helfend zur Seite, denn der Bereich des Verkehrsrechts ist mein Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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