Fake-Profile+Abo: BeTogetherMedia B.V. - Inkasso durch Webbilling AG + Fix & Mosebach RAe

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Vorsicht vor teuren Chats mit Fake-Profilen und Aboverträgen auf Plattformen der BeTogetherMedia B.V. wie beispielsweise die Seite UntreueFrauen.com oder seitensprungarea.com.

Welche Masche steckt dahinter?

Die Firma BeTogetherMedia B.V. aus den Niederlanden (Venlo) betreibt u. a. die Dating-Plattform UntreueFrauen.com. Die Seite wirbt mit vielen aktiven Mitgliedern und insbesondere einer kostenlosen Anmeldung. Zudem wird angegeben, die Seite sei „aus der Fernsehwerbung bekannt“, was bei vielen Nutzern einen seriösen Anschein erweckt.

Zwar ist die Anmeldung auf der Plattform wirklich (zunächst) kostenlos, die weitere Nutzung der Seite ist dies jedoch nicht mehr. Die Kosten auf der Seite UntreueFrauen.com entstehen zum einen durch den Erwerb von Coins, welche zum Versenden von Nachrichten gebraucht werden und zum anderen durch eine Premium-Mitgliedschaft, welche mehr Vorteile für das Chatten und Flirten bringen soll.

Zudem handelt es sich offenbar bei einer Vielzahl der Nutzerprofilen um Fake-Profile, was den meisten Nutzern ebenfalls nicht bewusst sein dürfte und sich erst durch einen Blick in die AGB offenbart, dort heißt es u. a.:

„B2M setzt auf dem Portal zu Marketing-Zwecken, zur Verbesserung der Service-Qualität, zur Präsentation der Nachrichten-Funktionen und zur Unterhaltung der Nutzer von B2M erstellte und betriebene Profile ein.“


Über die Problematik des Einsatzes von Fake Profilen gaben wir u.a. Auskunft in einem Fernsehbeitrag des NDR – Panorama die Reporter (STRG_F):

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/Undercover-als-Chatschreiberin-Abzocke-Flirtportal,sendung1098906.html


Nutzer berichten uns, dass Ihnen die Gebührenpflichtigkeit und das Vorhandensein von Fake-Profilen nicht bewusst gewesen sei. Durch animierte Chats seien zudem zu den Mitgliedschaftsgebühren weitere Kosten entstanden.

Zumeist erfahren Betroffene erst durch eine hohe Rechnung/Kreditkartenabrechnung von dem Abovertrag.

Die Zahlungsabwicklung wird durch die Webbilling AG durchgeführt.

Werden die Zahlungen nicht geleistet werden in einem weiteren Schritt die Rechtsanwälte Fix & Mosebach zur Forderungseintreibung beauftragt.


Unser Rat an Betroffene

Lassen Sie umgehen eine Rückbuchung der eingezogenen Beträge anwaltlich prüfen bzw. begleichen Sie eine Rechnung nicht ungeprüft.

Ihre Verteidigungschancen stehen gut! 

Vermutlich sind Sie Opfer eines ungewollten Abovertrags geworden und die Forderung könnte unrechtmäßig geltend gemacht werden. Hier spricht einiges dafür, dass es sich um ein unseriöses Dating-Angebot handelt. Schon das Vorhandensein von Fake-Profilen dürfte für viele Nutzer nicht ausreichend gekennzeichnet sein, gleiches gilt für die Gebührenpflichtigkeit der Premiummitgliedschaft. 

Reagieren Sie schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen. Wir kündigen den Vertrag für Sie und soweit die Voraussetzungen vorliegen, fechten wir den Vertrag rückwirkend an!

Wie bewerten wir diese Vorgehensweise und welche weiteren Möglichkeiten haben Betroffene:

Erster Schritt ist hier die Beweissicherung. So sollte versucht werden, die zu weiteren Käufen animierenden Chat-Partner zur Preisgabe Ihrer Position als Agent zu bewegen. Hierzu bieten sich gezielte Fragen und eine angepasste Vorgehensweise an. Auch sollten diese Chatverläufe extern abgesichert werden oder zumindest Screenshots erstellt werden.

Im Nachgang können wir dann juristisch bewerten, ob eine Anfechtung der Käufe bzgl. der Flirt-Coins möglich ist und welcher Betrag vom Seitenbetreiber zurückgefordert werden kann. Je nach Ausgestaltung der Seite und der vom Betreiber erbrachten Informationen kann zudem eine Strafbarkeit wegen Betruges gem. § 263 StGB geprüft werden. Hierbei sei aber bereits an dieser Stelle gesagt, dass die Betreiber sich mit versteckten AGB und anderweitigen Informationen und abgestimmten Vorgehensweisen vor strafrechtlichen Sanktionen zu schützen versuchen, was auch nicht selten gelingt.

Es bedarf also grundsätzlich einer Einzelfallprüfung.

 

Wir helfen Ihnen:

Sind auch Sie betroffen und möchten sich Klarheit verschaffen, ob und in welchem Umfang eine Anfechtung und Rückforderung der bezahlten Beträge für Flirt-Coins möglich ist?

 

Gerne prüfen wir unverbindlich Ihren Fall. Hierzu übernehmen wir auch die Geltendmachung der entsprechenden Auskunftsansprüche und etwaige Rückforderungsansprüche vorzubereiten.

Melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns:

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles vor.

  

Sie erreichen uns per E-Mail: info@e-commerce-kanzlei.de

Selbstverständlich können Sie uns gerne auch telefonisch kontaktieren: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

 

Ihr Sebastian Günnewig

Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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