ungewolltes Abo+Fake Profile: Casual Network B.V. (vormals HQ Entertainment Network GmbH) +Webbilling AG

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Viele Betroffene berichten uns, dass sie unbewusst in einen teuren Abovertrag geraten seien, nachdem sie Plattformen der Casual Network B.V. – wie reifefrauen.de, 6raum.de, deinseitensprung.com – besucht haben. Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie sich von dem Abovertrag wieder lösen können.

Wie kommt es zu einem ungewollten Abo?

Die Masche ist auf derartigen Dating-Plattformen an sich immer ähnlich. Wir berichteten bereits in der Vergangenheit u. a. über die HQ Entertainment GmbH, die z. B. reifefrauen.de zuvor betrieben hat:

Abofalle der HQ Entertainment Network: automatische Laufzeitverlängerung u. a. bei femdgehen69

Die erstmalige Anmeldung und die Erstellung eines Profils auf den Plattformen ist üblicherweise kostenlos. Für die wesentlichen Funktionen der Plattform, wie die Nachrichtenfunktion, bedarf es jedoch des Abschlusses eines kostenpflichtigen Abos (Premiummitgliedschaft), wobei die Preise je nach Länge der Mitgliedschaft variieren.


Eine weitere Problematik stellt der Einsatz von Fake-Profilen (Moderatoren) dar. 

Über die Problematik des Einsatzes von Fake Profilen gaben wir u.a. Auskunft in einem Fernsehbeitrag des NDR – Panorama die Reporter (STRG_F):

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/Undercover-als-Chatschreiberin-Abzocke-Flirtportal,sendung1098906.html


Betroffene berichten uns, dass ihnen die Kostenpflichtigkeit entweder gar nicht bewusst gewesen sei oder sie von einer einmaligen „Freischaltgebühr“ ausgegangen seien. Jedenfalls ist vielen Nutzer nicht bewusst, sich auf einen kostenpflichtigen Abovertrag eingelassen zu haben. Auch seien Kündigungen teilweise nicht akzeptiert worden, sodass sich der Abovertrag ungewollt immer weiter verlängert habe.

Werden die geforderten Beträge dann nicht gezahlt oder zurückgebucht drohen Mahnungen durch Inkassodienstleister (wie z. B. der Webbilling AG) und als nächste Eskalationsstufe durch Anwälte. Beides ist jeweils mit immer höheren Kosten verbunden. 


Was sollten Betroffene tun?

Begleichen Sie die Forderung keinesfalls ungeprüft bzw. lassen Sie die Erfolgsaussichten einer Rückbuchung anwaltlich prüfen. In derartigen Dating-Abo-Fällen bestehen gute Verteidigungschancen.

Es bleibt zu prüfen, ob die Forderung überhaupt zu Recht geltend gemacht wird, sprich ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen ist. Oftmals werden auch Kündigungen, die von Nutzern ausgesprochen worden sind, (zu Unrecht) nicht akzeptiert. Hier ist eine anwaltliche Durchsetzung sinnvoll. 

Auch die Vollstreckung etwaiger Gegenforderungen (wie die Rückzahlung eingezogener Beträge) dürfte mit Hilfe eines Rechtsanwaltes effizienter zu erzielen sein, da die meisten Plattformbetreiber ihren Sitz im Ausland – im vorliegenden Fall in den Niederladen – haben.

Wir helfen Ihnen!


Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls  vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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