Falsche Impfausweise, Atteste, Corona-Tests: Welche Strafen drohen? Wie sollte man vorgehen?

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Ein Beitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Urkundenfälschung, Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse, Missbrauch von Gesundheitszeugnissen: Wer sich Zugang zum Arbeitsplatz, Restaurant oder Theater mit einem falschen Impfpass oder QR-Code verschafft, riskiert in vielen Fällen ein Ermittlungsverfahren und letztlich auch eine Verurteilung wegen einer Straftat.

Wann aber riskiert man eine strafrechtliche Verurteilung wegen solcher Delikte? Welche Delikte kommen in Frage? Mit welchem Strafrahmen muss gerechnet werden? Was kann man tun, um eine Verurteilung zu verhindern, beziehungsweise weniger hart bestraft zu werden? Dazu der Strafverteidiger und Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Zunächst: Es gibt einen Stichtag, der in den meisten Fällen über das Vorliegen einer Straftat entscheidet: den 24.11.2021. Wer vor diesem Stichtag eine Impfpassfälschung begangen hat oder einen fremden Impfpass gebraucht hat, der wird in den meisten Fällen keine Strafbarkeit befürchten müssen.

Das liegt daran, dass es davor eine Strafbarkeitslücke hinsichtlich der Fälschung und falschen Verwendung von Impfpässen gab. Zwar gab es damals schon die Urkundenfälschung; es gab aber auch eine strafrechtliche Spezialnorm, nämlich die Fälschung von Gesundheitszeugnissen, die die Urkundenfälschung „verdrängte“ und in die eine Impfpassfälschung im Kontext der Corona-Maßnahmen meist nicht hineinpasste.

Diese Strafbarkeitslücke wurde mit Wirkung zum 24.11.2021 durch den Gesetzgeber geschlossen. Man hat die entsprechende Spezialgesetzgebung erweitert und an die aktuelle Pandemie-Situation angepasst.

Grundsätzlich gilt also: Wer einen Strafbefehl bekommen oder ein Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren zu laufen hat wegen einer Tat, die sich vor diesem Stichtag ereignet hat, der kann sich dagegen regelmäßig mit sehr guten Aussichten wehren. Hier hat man regelmäßig gute Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch.

Anders ist es nach der neuen Rechtslage: Nun ist auch der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar. Das umfasst auch den in der Praxis häufigen Fall, dass jemand bei der Apotheke einen gefälschten Impfpass vorlegt, um an einen QR-Code für seine CovPass- oder Corona-Warn-App zu gelangen.

Wer den QR-Code bei der Apotheke mit einem Impfpass einer anderen Person bekommen will, macht sich nach den neuen Regeln ebenfalls regelmäßig strafbar.

Mit welchem Strafrahmen muss man bei Taten ab dem 24.11.2021 rechnen?

In diesen Fällen gilt ein Strafrahmen von bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe, was eine erhebliche Erleichterung bedeutet im Verhältnis zum strengen Strafrahmen der Urkundenfälschung, der bis zu fünf Jahren Haft vorsieht.

Diese Strafrahmen werden in den allermeisten Fällen nicht ausgeschöpft. Höchstens wird zu einer Geldstrafe verurteilt, wobei die Anzahl der Tagessätze entscheidend ist dafür, ob man vorbestraft sein wird.

Für einen nicht Vorbestraften halte ich eine Geldstrafe von dreißig bis fünfzig Tagessätzen für realistisch. Höhere Tagessätze, erst recht die, die über neunzig liegen, sind meiner Ansicht nach zu hoch und würden in einem Gerichtsverfahren (deutlich) nach unten korrigiert werden müssen.

Mit den neuen Regeln wird man meist allenfalls eine zügige Einstellung des Verfahrens erreichen können, meist wohl aber keinen Freispruch.

Strafbar macht man sich regelmäßig auch, wenn man die 3G-Regeln des Arbeitgebers mit gefälschten oder unrichtigen Dokumenten versucht, zu umgehen.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens kommt es in nicht wenigen Fällen auch zu Hausdurchsuchungen.

Wie verhält man sich in solchen Situationen am besten? 

Im Fall einer Vorladung zur Polizei muss man sofort einen Anwalt kontaktieren. Eine polizeiliche Vorladung darf man nicht ignorieren. Steht der Termin knapp bevor, rate ich dazu, kurz bei der Polizei anzurufen und mitzuteilen, dass man einen Anwalt beauftragen wird. Zur Sache sollte man sich dabei nicht äußern.

Beim Strafbefehl ist es noch wichtiger, sofort einen Anwalt anzurufen, weil dort eine Frist läuft und man nur innerhalb der Frist gegen den Strafbefehl vorgehen kann. Fast immer ist ein Einspruch gegen den Strafbefehl ratsam.

Wichtig: Niemals darf man im Fall eines Strafbefehls auf die Gesamtsumme schauen und wirtschaftlich abwägen, was denn nun mehr kostet, den Strafbefehl hinzunehmen, oder gegen ihn anwaltlich vorzugehen.

Das einzige Ziel sollte es sein, wenn nicht die Strafbarkeit, dann aber wenigstens die Vorstrafe zu vermeiden, indem man die Anzahl der Tagessätze möglichst gering hält, oder das Verfahren eingestellt bekommt.

Im Fall einer Hausdurchsuchung gilt: Keinen Widerstand leisten, sich die Tagebuchnummer geben lassen, aufschreiben, was durchsucht und was mitgenommen wurde – und auch dort sofort einen Anwalt anrufen, am besten während der Hausdurchsuchung.

Bei einer Anhörung durch den Arbeitgeber rate ich dazu, sich vorher anwaltlich beraten zu lassen. Bei unserer Hotline ist die Erstberatung im Fall einer Anhörung zu Vorwürfen, wie einer Impfpass- oder Testfälschung, oder bei Problemen wegen eines online-Attests, kostenlos und unverbindlich. Dieses Angebot sollte man als Arbeitnehmer in jedem Fall nutzen.

Äußern Sie sich bei alledem nie und zu niemandem zur Sache, nicht bei der Vorladung, nicht bei der Hausdurchsuchung, nicht bei einem Gespräch mit Vertrauten am Arbeitsplatz, zu niemandem! Sie dürfen im Fall einer drohenden Strafbarkeit nur mit einem Anwalt über die Vorwürfe reden. Jegliche Kommunikation zu den Vorwürfen sollte man immer einem erfahrenen Anwalt überlassen.

Droht Ihnen eine Kündigung oder ein Strafverfahren wegen Impfpassfälschung? Das bieten wir Ihnen an:

Wir haben zur Abwehr von Vorwürfen einer Strafbarkeit wegen Impfpass- oder Corona-Test-Fälschung, oder wegen Problemen mit ärztlichen Attesten, ein spezialisiertes Verfahren entwickelt, das Sie vor einer Strafverfolgung und Verurteilung möglichst optimal schützt.

Rufen Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck heute noch an oder schicken Sie ihm eine E-Mail. Schildern Sie ihm genau, was man Ihnen vorwirft, was also andere über Sie behaupten.

Wir schicken Ihnen dann umgehend als Erstes kostenlose Informationen darüber, was jetzt Ihre nächsten Schritte sein sollten und was Sie beachten müssen. Und wir machen Ihnen gleichzeitig ein unverbindliches Angebot betreffend unsere weitere anwaltliche Vertretung. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie unser Angebot annehmen und uns mit Ihrer Rechtsvertretung mandatieren.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. Rechtsanwalt Bredereck ist zugleich seit vielen Jahren als Strafverteidiger im Bereich arbeitsplatzbezogener Straftaten tätig.


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