FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Abmahnung Filesharing / Bulletproof Gangster

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Abmahnung von FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag von Film- und Musik Labels - Juli 2011

Zurzeit erreichen unsere Kanzlei wieder zahlreiche Abmahnungen von der Kanzlei: FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg im Auftrag der Medienindustrie, berichtet Rechtsanwalt Marko Setzer im Juli 2011. Dabei handelt es sich um den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing u.a. an folgenden Werken:

„Bulletproof Gangster" - Universal Pictures Germany GmbH

„Brooklyn Rules" - MIG Film GmbH

„Moving McAllister" - MIG Film GmbH

„Das Geheimnis der kleinen Farm - The last Sin Eater" - MIG Film GmbH

„Strobo Pop - die Atzen mit Nena" - Geto Gold Musikverlag GbR

„Girls Beautiful" - der Interpretengruppe Bullmeister (Sam Embaye, Daniel Eisenlohr, Daniel Kminek)

„Ducks on Dope - Hynotizing" - Track by Track Records UG

„BloodRayne - The Third Reich" - Boll AG

„Luster - Das zweite Ich" - MIG Film GmbH

„Gigolo" - Fort Knox Entertainment GmbH

„30.000 Meilen unter dem Meer" - MIG Film GmbH

Der Vorwurf lautet:

Über den Internetanschluss der Betroffenen soll die Datei über sogenannte Peer-to-Peer Programme (Online-Tauschbörsen) gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten worden sein.

Das Abmahnschreiben umfasst meist 15 Seiten inklusive der Mandatsvollmacht und einem Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenso enthält es textbausteinartige Passagen in denen mehrere Gerichtsentscheidungen zitiert werden. Als Downloadzeitraum dürfte es sich um den März bis Juli 2011 herum handeln.

Neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 450,- bis 850,- Euro gefordert. Die relative knapp angesetzte Handlungsfrist soll den Adressaten wenig Zeit zur Reaktion lassen, zur Überweisung des Geldbetrages veranlassen und keine rechtliche Überprüfung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt ermöglichen.

Wie können Betroffene reagieren?

- Ruhe bewahren!

- Vorerst keine Zahlungen an die abmahnende Kanzlei veranlassen!

- Auf keinen Fall ungeprüft die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen und absenden!

- Unter Beachtung der Frist am besten die Ansprüche von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen.

Welche wirksame Rechtsverteidigung ist zu empfehlen?

Ist sich der Abgemahnte sicher, dass weder er noch eine andere im Haushalt wohnende Person die urheberrechtliche Verletzungs-handlung begangen hat und er nicht panisch die oft überhöhten Zahlungsforderungen der abmahnenden Anwälte bezahlen will, so bleiben ihm grundsätzlich die Optionen,

1. die Sache ohne Reaktion zu ignorieren bzw. sich in zahlreichen Internetforen die Flut von halbherzigen Ratschlägen anzutun. ODER

2. sich gleich von Anfang an rechtzeitig fachkundigen Rat eines auf das Recht der neuen Medien oder auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt einzuholen.

Von der ersten Option kann man nur abraten. Denn so leicht lassen sich abmahnende Kanzleien nicht abschütteln bzw. die Sache auf sich beruhen. Gegenargumente werden oft standardisiert mit reichlich vielen Textbausteinen beantwortet oder gar nicht erst darauf eingegangen. Klar, u.a. verdienen sie ja ihr Geld damit. Die Informationen im Internet können schon gar nicht so ungefiltert empfohlen werden. Sehr oft ist dort von modifizierten Unterlassungserklärungen oder gar vorbeugenden Unterlassungserklärungen die Rede. Vorformulierte Textbeispiele sind jedoch oft veraltet oder ungenau und bergen die Gefahr weitreichender negativer Folgen. Immerhin bindet die Unterlassungserklärung den Abgebenden 30 Jahre lang.

Solange aber die Praxis der Gerichte, zivilrechtlichen Auskunftsverfahren massenhaft stattzugeben, sich nicht grundlegend ändert, ist die Wahrnehmung der zweiten Option und damit die rechtliche Beratung von Spezialisten die denkbar bessere Alternative. Abgemahnte sollten diesbezüglich auch nicht die Kosten der Rechtsverteidigung als dessen Ausschlusskriterium betrachten. Viele Anwälte bieten mittlerweile faire Pauschalpreise dafür an. Auch wir!



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