April 2025: CBH Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen im Auftrag der Marke Burberry wegen Markenrechtsverletzung ab

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Die bekannte Luxusmarke Burberry, ansässig in Großbritannien, hat durch die CBH Rechtsanwälte aus Hamburg mehrere Abmahnungen wegen Markenrechtsverstößen verschickt. Die Vorwürfe beinhalten die unerlaubte Nutzung der Marke Burberry sowie des charakteristischen Burberry-Karomusters im Einzelhandel. Burberry verlangt die Unterlassung der markenrechtlich geschützten Nutzung, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Vermeidung von Wiederholungsgefahr und die Übernahme der Rechtsanwaltskosten, die sich aufgrund eines Streitwertes von 150.000 Euro auf 2.743,43 Euro belaufen. Nach § 14 Abs. 1 Markengesetz (MarkenG) hat der Markeninhaber das ausschließliche Recht an seiner Marke, einschließlich der Lizenzvergabe. Obwohl viele Abmahnungen rechtlich nicht haltbar sind, raten wir dringend dazu, Abmahnungen ernst zu nehmen und nicht zu ignorieren. Bei Erhalt einer solchen Abmahnung sollte keine vorschnelle Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen erfolgen, da diese oft zu weit gefasst sind. Unsere Kanzlei bietet die Überprüfung der Abmahnung, die Abwehr unrechtmäßiger Forderungen und gegebenenfalls die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung an. Wir stehen Ihnen für eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne per Mail oder Telefon, wenn sie eine  Abmahnung von Burberry durch die CBH Rechtsanwälte erhalten haben.

Abmahnung von Burberry durch CBH Rechtsanwälte – Was Sie jetzt wissen müssen

Von der bekannten Luxusmarke Burberry haben uns diverse Abmahnungen erreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Großbritannien. Burberry ist als Marke geschützt. Gleichzeitig entwirft und vertreibt Burberry Kleidungsstücke und Accessoires.

Bekannt geworden ist Burberry durch das Burberry-Karomuster. Das Muster und die Bezeichnung des Unternehmens sind als Marken geschützt und geben dem Unternehmen ein ausschließliches Recht an den Marken. Das Karomuster ist bereits seit dem Jahr 1996 geschützt.

Die aktuelle Abmahnung wurde durch die CBH Rechtsanwälte aus Hamburg ausgesprochen und bearbeitet.


Markenrechtsverletzung? Das wirft Burberry in der Abmahnung durch CBH Rechtsanwälte vor

Burberry wirft einen Markenrechtsverstoß vor. Im Einzelhandel sei die Bezeichnung Burberry genutzt worden. Auch das Burberry-Muster sei dabei verwendet worden.


Burberry-Abmahnung: Unterlassungserklärung, Auskunftspflicht & Anwaltskosten im Überblick

In der Abmahnung fordert Burberry die Unterlassung der vorgeworfenen Markenrechtsverletzung. Nur die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gewährleiste, dass eine Wiederholungsgefahr beseitigt werde. Für einen Streitwert in Höhe von 150.000,- Euro sollen die Mandanten die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.743,43 Euro übernehmen.


Die Rechtslage zur Abmahnung der CBH Rechtsanwälte für Burberry

Eine Markenrechtsverletzung liegt dann vor, wenn eine markenmäßige Benutzung vorliegt.

Gemäß § 14 Abs. 1 MarkenG steht dem Inhaber einer Marke das ausschließliche Recht an dem Kennzeichen zu. Dritte darf der Markeninhaber von der Nutzung in jedem Fall ausschließen. Eine Nutzung darf er untersagen. Nur der Markeninhaber kann einem Dritten die Nutzungsrechte oder Verwertungsrechte per Lizenz einräumen.

In vielen Fällen liegt eine Markenverletzung bzw. eine markenmäßige Benutzung gar nicht vor. Dennoch sollten Sie eine Abmahnung immer ernst nehmen, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Zwar sind viele Abmahnungen nicht rechtskonform. Jedoch sollte eine Abmahnung in keinem Fall ignoriert werden.

Sollten Sie gegen das Markenrecht verstoßen haben und in der Folge eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte erhalten haben, können wir Ihnen helfen.


Burberry-Abmahnung erhalten? Diese Fehler sollten Sie jetzt vermeiden

  1. Senden Sie uns das Abmahnschreiben zu – wir helfen sofort.
  2. Sie müssen auf eine Abmahnung im Markenrecht unbedingt reagieren.
  3. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Viele Unterlassungserklärungen sind zu weit gefasst. Sie verpflichten sich im Zweifelsfall zu mehr als Sie müssen.
  4. Wir überprüfen die Abmahnung für Sie. Oft liegt keine Markenrechtsverletzung vor. Regelmäßig sind Abmahnungen rechtswidrig und damit unwirksam. Unwirksame Abmahnungen können Sie zurückweisen.
  5. Sollten Sie das Markenrecht eines Markeninhabers verletzt haben, geben wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ab.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf – unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und daher kostenfrei!

Wenn Sie eine Abmahnung in Sachen Burberry durch die CBH Rechtsanwälte erhalten haben, schreiben Sie uns eine Mail oder eine Nachricht  über das Kontaktformular oder  direkt an oliver.eiben@rieck-partner.de. Gerne unterstützt Sie die Kanzlei Rieck & Partner bei Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte für Burberry.


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