Fester Blitzer: Bremen, A1, km 104,26 FR Hamburg- Bußgeld vermeiden- Tipps vom Fachanwalt!

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Sie sind an dieser Stelle von dem festen Blitzer erfasst worden und haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Bremen erhalten? Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Hier sind es aber die Schwächen des installierten Messgerätes vom Typ Brückenmessverfahren VKS 3.0, die Ihnen zum Erfolg verhelfen.

VKS ist ein Messsystem eigener Art der Firma Vidit. Es wertet selbständig unter mithilfe von Computerprogrammen aus und misst Fahrzeugabstände nicht per Weg-Zeit-Messung, sondern erkennt diese Abstände durch Sicht auf die Fahrzeuge. Das VKS besteht aus drei Komponenten, nämlich einem ordnungsgemäß für das System eingerichteten Fahrbahnabschnitt, dem Aufnahmevorgang und der am Ende stehenden Auswertung des aufgenommenen Videos. Das System wird so eingesetzt, dass die eigentliche Messkamera auf der Brücke aufgestellt wird. Sie filmt die gesamte erkennbare Fahrbahnstrecke (meist 400 bis 500 m) weit. Eine zweite Kamera kann dann zur Fahrerindentifizierung oder zur Feststellung der Kennzeichen von Lkw tiefer angebracht werden. Diese hat mit der eigentlichen Geschwindigkeits- und Abstandsmessung nichts zu tun.Oft wird hier eine durchgehende anlasslose Identifizierungsaufzeichung eingestellt, die Ihr Verteidiger erfolgreich angreifen kann, da diese nach der neuesten Rechtsprechung unzulässig ist und die Fotos nicht verwertet werden dürfen.  Für den Betrieb des Messgerätes ist eine Temperatur über 0 Grad erforderlich, aber nicht nur Kälte, sondern auch plötzliche Temperaturschwankungen können das Gerät zu Ihren Lasten beeinflussen. Die größte Fehlerquelle bei diesem Gerät und gerade an dieser Messstelle ist aber das Erfordernis der Eichung. Dieses gerät muss gültig geeicht sein und zwar nicht nur die vor Ort eingesetzte Eichkater, sondern auch der Kodierer (dieser spiegelt die Messzeit in das Videoband ein), der Dekodierer und der Auswerte-PC. Sehr häufig fehlt die Eichung bei einem der Systembausteine und die Messreihe ist insgesamt ungültig und der Freispruch der Betroffenen die zwingende Folge. Weitere relevante Fehler sind zum Beispiel das Nichteinhaltung der Aufstellhöhe des Messgerätes, diese beträgt mindestens 3 m. Die nicht ordnungsgemäß erfolgte Einrichtung der angegebenen Pass- und Kontrollpunkte. Das Fehlen eines Referenzvideos oder es hat ein Wackeln der Kamera oder eine Veränderung der Kameraposition während des laufenden Messvorgangs gegeben. Diese und andere Mängel Ihres Messvorganges können durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein Sachverständigengutachten ein. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung  nachgewiesen wird. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren und  ist  Fachanwalt für Strafrecht. Er hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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