FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta: Anlegern drohen nach Insolvenz hohe Verluste

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Insolvenzen bei Schiffsfonds reißen weiterhin nicht ab. Aktuell sind die Anleger des FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta betroffen. Das Amtsgericht Hamburg hat am 3. März 2017 das vorläufige Insolvenzverfahren über die FHH Fonds Nr. 40 MS „Antofagasta“ GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: 67b IN 53/17).

Anleger konnten sich seit Juni 2009 an dem vom Fondshaus Hamburg aufgelegten FHH Fonds Nr. 40 mit einer Mindestbeteiligung von 15.000 Euro beteiligen. „Nach der Insolvenz steht das Geld der Anleger auf dem Spiel. Ihnen kann der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen, wenn sie sich nicht gegen die drohenden Verluste wehren“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Als der Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta im Sommer 2009 platziert wurde, zeichnete sich bereits ab, dass die Folgen der Finanzkrise 2008 nicht spurlos an der Containerschifffahrt vorübergehen werden. Waren in den Zeiten boomender Nachfrage in den Jahren zuvor noch Überkapazitäten aufgebaut worden, ging die Nachfrage nun deutlich zurück. Dadurch konnten auch die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielt werden. Die Probleme machten sich auch beim FHH Fonds Nr. 40 schnell bemerkbar. Die Ausschüttungen blieben hinter den Erwartungen zurück, die prognostizierten Renditen für die Anleger konnten nicht erwirtschaftet werden. „Nun geht es für die Anleger allerdings nicht mehr um ausbleibende Ausschüttungen. Jetzt geht es darum, die drohenden Verluste abzuwenden. Ein Weg dazu kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Forderungen können z. B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. Die Realität sah dann aber oft anders aus, wie die Vielzahl von Insolvenzen bei Schiffsfonds in den vergangenen Jahren belegt. „Schiffsfonds sind spekulative Geldanlagen, die grundsätzlich nicht zur Altersvorsoge geeignet sind. Im Rahmen der Anlageberatung hätten die Anleger auch verständlich über die Risiken von Schiffsfonds, u. a. die Möglichkeit des Totalverlusts, aufgeklärt werden müssen. Stattdessen wurden in den Beratungsgesprächen aber häufig nur die Vorzüge der Beteiligung angepriesen und die Risiken außen vorgelassen. Aus solch einer Falschberatung können Schadensersatzansprüche entstanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller


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