Fidentum GmbH: Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens – Fachanwalt informiert

  • 1 Minuten Lesezeit

Vor zwei Wochen eröffnete das Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fidentum GmbH (Az.: 67c IN 473/15). Am 17. Dezember wurde das reguläre Insolvenzverfahren eingeleitet. Die Gläubiger der Fidentum GmbH sollen nun ihre Forderungen bis zum 5. Februar 2016 beim zuständigen Insolvenzverwalter einreichen.

Am 4. Dezember 2015 meldete die Fidentum GmbH Insolvenz an. Am selben Tag erhielt die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG den BaFin-Beschluss zur Abwicklung. Hintergrund waren unerlaubt betriebene Kreditgeschäfte, unter anderem Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Eingegangene Gelder müssen abgewickelt werden, allerdings ist es fraglich ob die Lombardium Hamburg über ausreichend finanzielle Mittel verfügt.

Anlegern droht ein hoher finanzieller Verlust bis hin zum Totalverlust. Betroffenen wird dringend geraten einen Anwalt hinzuzuziehen, der mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen könnte.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.

Die Anwaltskanzlei für Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagerecht
Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag gerne zur Verfügung.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan Finke

Beiträge zum Thema