Fides Wohnungsbau eG: teure, intransparente Kostenstruktur

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Landgericht Weiden äußert Zweifel an der Rechtmäßigkeit der hohen Gebühren.

Mit dem Slogan „Ohne Bank zum Eigenheim“ warb die Fides Wohnungsbau eG neue Mitglieder. Laut ihrer Satzung ist vorrangiger Zweck der Genossenschaft eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder. Der Wunsch unserer Mandanten nach einem Eigenheim wird jedoch von der Fides regelmäßig nicht erfüllt, vielmehr werden sie mit hohen Kosten belastet und es ist völlig ungewiss, in welcher Höhe sie überhaupt jemals Geld von der Fides zurückerhalten. Die Mitglieder müssen nicht nur die gezeichnete Beteiligungssumme an die Fides zahlen, sondern darüber hinaus noch zahlreiche Gebühren. 

Neben dem sehr hohen Agio in Höhe von 8 % der Beteiligungssumme berechnet die Fides ihren Mitgliedern noch eine weitere Abschlussgebühr in Höhe von 1 % der fünffachen Beteiligungssumme. Hinzu kommt eine Kontoführungsgebühr in Höhe von € 24,- pro Jahr. Den Erwerb einer Immobilie lässt sich die Fides zusätzlich mit einer Gebühr in Höhe von 5,5 % des Einkaufspreises jährlich entlohnen. Neben der Beteiligungssumme, dem Agio und der Vertriebsgebühr müssen die neuen Wohnungsbesitzer damit dann doch noch eine Art Miete zahlen. Das Landgericht Weiden hat kürzlich in einer Gerichtsverhandlung Zweifel an der Transparenz dieser Kostenstruktur geäußert.

Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt aus der Anlegerschutzkanzlei Dr. Eckardt und Klinger vertritt bereits mehrere Verbraucher gegenüber der Fides. Sie sieht mehrere Ansatzpunkte für einen vorzeitigen Ausstieg aus der Genossenschaft und steht Ihnen für die Prüfung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung. 



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