Fielmann-Stellenabbau: DAS müssen Sie als Arbeitnehmer beachten

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Das Augenoptik-Unternehmen Fielmann will Medienberichten zufolge Personal abbauen, zunächst eine bestimmte Anzahl über ein „Freiwilligenprogramm“ bis Juni 2024, sowie „hunderte weitere Stellen“ bis 2025. Das berichtet unter anderem die Welt online am 05.03.2023. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, was betroffene Mitarbeiter dabei beachten und tun sollten:

Bei einem Freiwilligenprogramm bietet der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern an, dass sie, falls sie dort teilnehmen, den Arbeitsplatz zu bestimmten Konditionen verlassen können. Dem Medienbericht zufolge sollen bei Fielmann so 66 Stellen eingespart werden.

Wie solche Programme von der Belegschaft angenommen werden, hängt maßgeblich von den Konditionen ab, die der Arbeitgeber dort anbietet, vor allem also von der Höhe der Abfindung. Ist das Programm beliebt, beginnt erfahrungsgemäß ein Wettlauf um einen der angebotenen Plätze im Programm.

Fachanwaltstipps für Arbeitnehmer: Auch wenn Ihnen das Abfindungsangebot zusagt: Arbeitgeber bleiben mit ihren ersten Abfindungsangeboten regelmäßig am unteren Ende dessen, was sie nach Verhandlungen oder vor Gericht bereit wären, zu zahlen. Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer verkaufen sich fast immer unter Wert, wenn sie das erste Abfindungsangebot annehmen! 

Ein weiterer Nachteil solcher Programme ist die Sperrzeit auf das Arbeitslosengeld, die der Arbeitnehmer riskiert, wenn er seinen Arbeitsplatz freiwillig aufgibt. Ob letztlich eine Sperrzeit verhängt wird, hängt vom zuständigen Sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit ab, beziehungsweise von seiner Beurteilung des Falles. Fest steht aber: Bei jedem Aufhebungsvertrag gibt es ein Sperrzeitrisiko.

Deshalb sollte man sich, bevor man an solchen Programmen teilnimmt, immer zuerst anwaltlich beraten lassen. Klären Sie, ob die Höhe der Abfindung angemessen ist und ob es sich lohnt, an dem Programm teil zu nehmen. Falls die Abfindung durch eine mögliche Sperrzeit oder Anrechnung aufgezehrt werden könnte, oder die Abfindungssumme zu niedrig ist, lohnt sich die Teilnahme oft nicht.

Hier lohnt es sich mitunter, einen Anwalt hinzuzuziehen, der im Verhandlungsweg oft mehr herausholen kann. Manchmal ist es das beste, auf die Kündigung des Arbeitgebers zu warten.

Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, der sich langjährig in den Bereichen Kündigungsschutz und Abfindung spezialisiert hat. Mit Expertenhilfe lassen sich die angebotenen Konditionen regelmäßig verbessern, mitunter deutlich.

Auch wichtig: Eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht. Falls Sie noch keine haben, sollten Sie das zeitnah nachholen und möglichst eine mit kurzer Wartezeit abschließen. Falls Sie eine haben, achten Sie darauf, dass Ihre Beiträge bezahlt sind.

Rufen Sie im Fall einer Kündigung am selben Tag, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben, bei einem auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an und besprechen Sie mit ihm die Aussichten einer Kündigungsschutzklage. Hier sollte man schnell handeln, weil nach der Kündigung kurze Fristen anlaufen, die der Arbeitnehmer einhalten muss, wenn er seine Chancen auf Joberhalt und Abfindung optimal nutzen will.

Haben Sie Fragen zu den Konditionen des Freiwilligenprogramms von Fielmann? Haben Sie Fragen zu Ihrem Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe? Wurde Ihnen gekündigt?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. Mit einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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