Filesharing-Abmahnung der Firma Styleheads GmbH an dem Musikwerk – „Move it“ von Culcha Candela

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Im Rahmen eines Beratungsmandates ist uns eine Abmahnung der Styleheads GmbH, datiert vom 26.11.2010, vorgelegt worden. Die Abmahnung wurde durch eine bekannte Karlsruher Kanzlei ausgesprochen. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk "Move it" der Künstlergruppe Culcha Candela. Rechteinhaber ist die Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH.

Verstöße an Werken des vorgenannten Rechteinhabers werden bereits seit Längerem abgemahnt. Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben. Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein „Vergleichsbetrag" in Höhe von 450,00 € gefordert.

Zunächst muss vor der voreiligen Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung eindringlich gewarnt werden. Neben der Tatsache, dass durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung der Verstoß anerkannt wird, verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner gleichzeitig zur Zahlung des Pauschalbetrages in Höhe von 450,00 €. Auch die in der Unterlassungserklärung angesetzte Vertragsstrafe erscheint mit 5.100, 00 € unangemessen hoch. Die Unterlassungserklärung sollte daher von einem im Urheberrecht versierten Anwalt abgeändert werden, möglicherweise nach dem sog. Hamburger Brauch.

Das Besondere an dieser Abmahnung ist folgendes: Der abgemahnte Titel befindet sich auf einem Musiksampler, auf dem sich mehrere Lieder befinden. Auch Titel anderer Rechteinhaber, die durch namhafte Kanzleien abmahnen lassen, befinden sich in der Datei. Solche Dateien sind oft Anlass und gleichzeitiger Beginn von Abmahnwellen. Es besteht also die akute Gefahr von Folgeabmahnungen.

Lassen Sie sich diesbezüglich beraten. Möglicherweise kann es angezeigt sein, in diesen Fällen vorbeugend tätig zu werden. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf! Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder in Einzelfällen auch ganz abgewehrt werden. Denn unabhängig von den vorgetragenen Anspruchsgründen der Abmahnung gelten folgende allgemeine Verhaltensregeln:

1. Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen.

2. Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.

3. Unterzeichnen Sie die in den meisten Fällen beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.

4. Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zu dem Abmahnanwalt auf, weder telefonisch noch schriftlich, da dies weitere Gebühren auslösen könnte. Bleiben Sie jedoch auf gar keinen Fall untätig!

5. Holen Sie rechtlichen Rat ein!

Lassen Sie sich von uns beraten. Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.)

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite: www.kanzlei-heidicker.de oder www.kanzlei-filesharing.de. Wir vertreten bundesweit!


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