Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Nümann und Lang für die den Rechteinhaber Andreas Donauer

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Im Rahmen eines Beratungsmandates ist uns eine Abmahnung der Kanzlei Nümann und Lang datiert vom 19.08.2010 aus Karlsruhe vorgelegt worden.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „So a schena Dag", dessen ausschließliche Rechte Herr Andreas Donauer inne haben soll.

Verstöße an diesem Werk werden bereits seit längerem abgemahnt.

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte vorgenanntes Lied zum Download angeboten zu haben.

Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein „Vergleichsbetrag" in Höhe von 450,00 € gefordert.

Zunächst muss vor der voreiligen Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung eindringlich gewarnt werden. Neben der Tatsache, dass durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung der Verstoß anerkannt wird, verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner gleichzeitig zur Zahlung des Pauschalbetrages in Höhe von 450,00 €.

Auch die in der Unterlassungserklärung angesetzte Vertragsstrafe erscheint mit 5100, 00 € unangemessen hoch. Die Unterlassungserklärung sollte daher von einem im Urheberrecht versierten Anwalt abgeändert werden, möglicherweise nach dem sog. Hamburger Brauch.

Insoweit soll auch vor einschlägigen Internetforen gewarnt werden, in denen „Musterklärungen" angeboten werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte vor der Abgabe der Erklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden, da es insbesondere auch immer auf den Einzellfall ankommt. Wichtig ist zunächst, dass Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung grundsätzlich nicht einschüchtern lassen.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf! Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder in Einzelfällen auch ganz abgewehrt werden.

Denn unabhängig von den vorgetragenen Anspruchsgründen der Abmahnung gelten folgende allgemeine Verhaltensregeln:

  1. Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen.

  2. Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.

  3. Unterzeichnen Sie die in den meisten Fällen beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.

  4. Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zu dem Abmahnanwalt auf, weder telefonisch noch schriftlich, da dies weitere Gebühren auslösen könnte. Bleiben Sie jedoch auf gar keinen Fall untätig!

  5. Holen Sie rechtlichen Rat ein!

Lassen Sie sich von uns beraten. Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.)

Wir vertreten bundesweit!

Auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de, www.kanzlei-filesharing.de finden Sie neben einer Gegnerliste, die ein Teil unserer Gegner im Bereich des Filesharings aufzeichnet, weitere hilfreiche Informationen rund um das Filesharing und die Abmahnung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


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