Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Rasch - Universal Music GmbH - Schall und Rauch v. Tocotronic

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Im Rahmen eines Beratungsmandates ist uns eine Abmahnung der Kanzlei Rasch datiert vom 10.09.2010 aus Hamburg vorgelegt worden. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Schall und Wahn" der Künstlergruppe „Tocotronic".

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte vorgenanntes Musikalbum zum Download angeboten zu haben. Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein „Vergleichsbetrag" in Höhe von 1200, 00 € gefordert.

Geben Sie die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung nicht in vorliegender Form ab, da dies als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte. Auch die in der Unterlassungserklärung angesetzte Vertragsstrafe erscheint unangemessen hoch. Die Unterlassungserklärung sollte daher von einem im Urheberrecht versierten Anwalt abgeändert werden, möglicherweise nach dem sog. Hamburger Brauch. Vor einschlägigen Internetforen muss gewarnt werden, in denen „Musterklärungen" angeboten werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte vor der Abgabe der Erklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden, da es insbesondere auch immer auf den Einzellfall ankommt.

Wichtig ist zunächst, dass Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung grundsätzlich nicht einschüchtern lassen, die Angelegenheit versuchen sachlich zu betrachten und zunächst untersuchen, ob der Verstoß überhaupt zutreffen kann. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf! Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder in Einzelfällen auch ganz abgewehrt werden. Oft ist die erste Abmahnung der Beginn einer Vielzahl von Abmahnungen. Dem kann in geeigneten Fällen durch fachkundigen Rat vorgebeugt werden, indem das Risiko weiterer Abmahnungen mit den entsprechenden Kostenfolgen minimiert werden kann. Denn unabhängig von den vorgetragenen Anspruchsgründen der Abmahnung gelten folgende allgemeine Verhaltensregeln:

1. Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen.

2. Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.

3. Sie die in den meisten Fällen beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.

4. Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zu dem Abmahnanwalt auf, weder telefonisch noch schriftlich, da dies weitere Gebühren auslösen könnte. Bleiben Sie jedoch auf gar keinen Fall untätig!

5. Holen Sie rechtlichen Rat ein!

Lassen Sie sich von uns beraten. Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter den Adressen www.kanzlei-heidicker.de oder www.kanzlei-filesharing.de

Wir vertreten bundesweit!


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