Filesharing-Abmahnung der Universal GmbH durch Kanzlei Rasch - Aktuelle Musikalben

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Rasch, mahnen im Auftrag Ihrer Mandantin der Universal GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke ab.

Streitgegenständlich ist aktuell der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an den Musikalben:

„My Cassete Player  - Lena”

„Beyond Hell/ Above Heaven - Vollbeat”

„Tarja - What Lies Beneath”

„Grosse Freiheit - Unheilig”

Laut Abmahnschreiben soll das Werk in Tauschbörsen anderen Nutzern des P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten worden sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ein Abgeltungsbetrag gefordert. Hierin enthalten sind Rechtsanwaltskosten und eine Schadensersatzforderung.

Besonderes Augenmerk sollte dem Unterlassungsanspruch gelten. Dieser lässt sich per Einstweiliger Verfügung vor dem Landgericht gegen den Anschlussinhaber durchsetzen, sofern nicht innerhalb der Frist eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Die Kostentragungspflicht für die hierdurch entstehenden teilweise erheblichen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten trifft vorerst den unterlegenen Antragsgegner in voller Höhe. Um diese Kostentragungspflicht abzuwenden, sollte daher der verschuldensunabhängig bestehende Unterlassungsanspruch durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung innerhalb der hierzu gesetzten Frist erfüllt werden.

Gewarnt werden muss vor der Verwendung sogenannter Mustererklärungen, die in einer Vielzahl von Internetforen veröffentlicht werden. Solche Mustererklärungen sind nicht geeignet den jeweiligen Einzelfall zu erfassen. Im Hinblick auf den Umstand, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte daher vor der Abgabe der Unterlassungserklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden.

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind gilt folgendes:

1. Versuchen Sie nicht in Panik zu geraten und notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.

2. Es ist dringend davon abzuraten, die erhaltene Unterlassungserklärung in der ursprünglichen Form zu unterzeichnen, also die Unterlassungserklärung abzugeben. In den überwiegenden Fällen handelt es sich bei der Unterlassungserklärung um ein selbstständiges Schuldanerkenntnis, wodurch ein verschuldensunabhängig bestehender Schadensersatzanspruch begründet wird.

3. Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, so dass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten oft reduziert werden können.

4. Behalten Sie im Hinterkopf, dass Ihrer Untätigkeit die Gefahr kostenträchtige Einstweilige Verfügungen birgt.

5. Beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema