Filesharing-Abmahnung durch IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit Kurzem ist eine neue Abmahnkanzlei auf dem Markt tätig: Die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Bislang wurden ausschließlich Pornofilme abgemahnt, die von der Produktionsfirma MG Premium Ltd. stammen. Auch wenn die Kanzlei erst seit kurzem wegen Filesharing abmahnt, gibt es bereits zahlreiche Betroffene, die aufgefordert werden, Zahlungen wegen Schadensersatz in Höhe von bis zu mehreren Tausend Euro zu leisten und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Was tun, wenn auch Sie von IPPC Law abgemahnt wurden?

Auch wenn es sich gerade bei einer Filesharing-Abmahnung wegen des Schauens von pornografischen Inhalten auf Internet-Tauschbörsen um ein persönlich heikles Thema handelt, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren.

Des Weiteren sollten Sie die beiliegende Unterlassungserklärung niemals ungeprüft unterschreiben. Diese oftmals juristisch verschachtelt formulierten Mustererklärungen können sogar ein Schuldeingeständnis oder die Anerkennung von Schadensersatzzahlungen enthalten, wodurch für Sie verheerende Kosten und gerichtliche Konsequenzen entstehen können. Meistens ist es für Laien dann schwer einzuschätzen, wie man sich weiterhin verhalten sollte.

Welche Möglichkeiten stehen mir bei einer Filesharing-Abmahnung zur Verfügung?

Im Falle einer zulässigen Abmahnung kann durch kompetentes und striktes Verhandeln mit der Gegenseite eine gravierende Minderung der veranschlagten Schadensersatzforderung erreicht werden. Des Weiteren kann für Sie eine passend modifizierte Unterlassungserklärung verfasst werden, mit der Sie so viel wie nötig und so wenig wie möglich zugestehen.

Wir raten, das Verhandeln mit IPPC Law sowie das Verfassen der Unterlassungserklärung in erfahrene Hände zu legen und somit Fehler zu vermeiden, die durch Unwissenheit leicht entstehen können und finanzielle sowie gerichtliche Konsequenzen mit sich bringen.

Wir von der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg haben uns unter anderem auf Medienrecht spezialisiert und haben jeden Tag mit Unterlassungs- und Urheberrechtsansprüchen zu tun.

Wir unterstützen Sie beim Vorgehen gegen die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und helfen Ihnen gerade im Falle einer Abmahnung wegen Streamings von pornografischen Inhalten das Problem diskret und vertraulich zu lösen.

Wir übernehmen den Fall gerne für Sie!

Kontaktieren Sie uns kostenlos und lassen Sie sich von uns beraten!

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider LL.M. Eur.

Beiträge zum Thema