Filesharing-Abmahnung von Waldorf Frommer und Telepool GmbH erhalten?

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Seit einem Jahrzehnt vertreten wir Mandanten, die eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben. Unserer Kanzlei sind die Abmahnungen von Waldorf Frommer seit Jahren bekannt und werden täglich bearbeitet. Wir bieten unseren Mandanten die Erfahrungen aus tausenden Abmahnungsfällen und bereits über 1000 Fällen allein mit der Kanzlei Waldorf Frommer. Wie können Ihnen daher bereits bei Mandatsannahme die besten Alternativen und Reaktionsmöglichkeiten aufzeigen.

Wir bieten den Adressaten der Abmahnung von Waldorf Frommer und Telepool GmbH eine erste kostenlose Einschätzung an. Hierzu können Sie uns einfach die Abmahnung eingescannt per E-Mail oder Fax unter Angabe einer Telefonnummer übersenden. Wir melden uns umgehend.

Abmahnung von Telepool GmbH und Waldorf Frommer – was ist das?

Die Telepool GmbH wird seit einiger Zeit von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer vertreten. Gegenstand der Tätigkeit sind sogenannte Filesharing-Abmahnungen. Derartige Abmahnungen werden in der Regel im Rahmen von Massenverfahren bundesweit versendet. In der aktuellen Abmahnung von Waldorf Frommer und der Telepool GmbH geht es um das Werk „Undisputed IV – Boyka is Back“.

Waldorf Frommer behaupten, dass der Filesharing-Vorgang eine Urheberrechtsverletzung zu Lasten der Telepool GmbH ausgelöst habe, da es sich um ein illegales Zugänglichmachen nach § 19a UrhG handle. Es wird gefordert, dass der Abgemahnte die Urheberrechtsverletzung zu unterlassen habe.

Was fordern Waldorf Frommer und die Telepool GmbH von Ihnen?

Das für den Laien durchaus beeindruckende Schreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte dient im Ergebnis dazu, den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines Betrages von 915,00 € zu veranlassen. In diesem Betrag sind sowohl die Kosten der Rechtsverfolgung, welche mit 215,00 € angegeben werden, als auch Schadenersatz in Höhe von 700,00 € enthalten.

Keine Experimente! Kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt für Urheberrecht nutzen!

Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren bundesweit Mandanten, die urheberrechtliche Abmahnungen erhalten haben.

Rechtsanwalt Timm Alexander Drouven ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und auf die Abwehr von Abmahnungen im Urheberrecht spezialisiert.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise bei Erhalt einer Abmahnung von Waldorf Frommer:

  • Nicht ignorieren und kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt für Urheberrecht nutzen!
  • Gesetzte Fristen beachten!
  • Kein Kontakt zur Gegenseite aufnehmen!
  • Keine Zahlung leisten!
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Anwalt unterschreiben!

Dr. Wallscheid & Drouven Fachanwälte bieten Ihnen:

  • Eine kostenlose Ersteinschätzung hinsichtlich Ihrer Reaktionsmöglichkeiten,
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig,
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar,
  • Überprüfung hinsichtlich der Gefahr weiterer Abmahnungen,
  • vorbeugende Reaktion bei Gefahr von Folgeabmahnungen.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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