Filesharing Abmahnung WeSaveYour Copyrights für Zooland GmbH und Nesola GmbH

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Die erst vor kurzem gegründete Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, mahnt aktuell im Auftrag der Zooland Music GmbH und der Nesola GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an Musikwerken in Internettauschbörsen über P2P-Netzwerke ab. In den Abmahnschreiben wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, das entsprechende Werk in einer Tauschbörse anderen Nutzern dieses P2P-Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten und dadurch das Recht zur öffentlich Zugänglichmachung nach § 19a UrhG verletzt zu haben.

Im Fokus der Abmahnungen stehen u. a. folgende Musikwerke:

  • „Turn This Club Around - R.I.O. Feat. U-Jean"
  • „Niemand (Was Wir Nicht Tun) - Joy Denalane"

Zur Abgeltung folgender Ansprüche wird in dem Abmahnschreiben ein Abgeltungsbetrag von 450,00 € gefordert: Ein Unterlassungsanspruch gemäß § 97 I UrhG, ein Erstattungsanspruch der Kosten der Rechtsverfolgung (Rechtsanwaltsgebühren) gemäß § 97 I S. 2 UrhG, §§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB und ein Schadensersatzanspruch anhand Lizenzanalogie gemäß § 97 II UrhG.

Im Einzelnen gilt:

1. Unterlassungserklärung

Die Erfahrung zeigt, dass immer wieder Adressaten von Abmahnungen die beigefügten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Vor einem solchen vorgehen muss an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt werden! Unserer Einschätzung nach sind die vorgefertigten Unterlassungserklärungen sehr häufig mit einem Schuldanerkenntnis verknüpft. Des Weiteren enthalten die vorgefertigten Unterlassungserklärungen ebenfalls häufig eine Zahlungsverpflichtungsklausel.  Hierbei handelt es sich um zwei wesentliche Aspekte, die durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verhindert werden können. Im Hinblick auf den Umstand, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte daher vor der Abgabe der Unterlassungserklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden.

An dieser Stelle muss ausdrücklich vor der Verwendung sogenannter Mustererklärungen, die in einer Vielzahl von Internetforen veröffentlicht werden gewarnt werden. Solche Mustererklärungen sind nicht geeignet, den jeweiligen Einzelfall zu erfassen.

2. Rechtsanwaltskosten/ Schadensersatz

Unserer Auffassung nach erscheint der angesetzte Betrag für einen Musiktitel insgesamt zu hoch und als nicht angemessen. Vorliegend muss die Kostendeckelung des § 97a Abs. 2 UrhG Anwendung finden. Hiernach ist der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Leistungen im Rahmen einer erstmaligen Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 € beschränkt.

Hieran ändert auch die Hinzuziehung des geltend gemachten Schadensersatzes anhand der Lizenzschadensanalogie nichts. Dies gilt insbesondere aufgrund der von Seiten der Rechtsprechung erkennbar werdenden Tendenz der Reduzierung der geltend gemachten Schadensersatzbeträge.

So reagieren sie richtig:

  • Bewahren Sie Ruhe und notieren Sie die in der Abmahnung genannten Fristen.
  • Vermeiden Sie eine direkte Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei.
  • Unterzeichnen Sie unter keinen Umständen die vorformulierte Unterlassungserklärung!
  • Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.
  • Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, sodass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten sehr häufig reduziert werden können.

Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine telefonische Beratung unter 0211-98397654 möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, sodass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.

Die Bearbeitung Ihres Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten und günstigen Pauschalvergütung!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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