Filesharing-Abmahnungen an pornografischen Filmwerken

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Im Rahmen verschiedener Beratungsmandate haben wir in den letzten drei Wochen erneut viele Abmahnungen wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an pornografischen Werken durch verschiedene Kanzleien durch Mandanten vorgelegt bekommen. Bei den anzutreffenden Rechteinhabern handelt es sich um bekannte Firmen in diesem Bereich wie Magmafim, Silwa AG, Berilex oder der media & more GmbH und Co KG, die gehäuft vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an pornografischen Filmwerken abmahnen.

Den Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte ein pornografisches Filmwerk angeboten zu haben. Von den Anschlussinhabern werden neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärungen Beträge  im Bereich von 650, 00 € bis 800, 00 € gefordert.

Zunächst muss vor der voreiligen Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung eindringlich gewarnt werden. Vor einschlägigen Internetforen muss gewarnt werden, in denen „Musterklärungen" angeboten werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte vor der Abgabe der Erklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden, da es insbesondere auch immer auf den Einzelfall ankommt.

Wichtig ist zunächst, dass Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung grundsätzlich nicht einschüchtern lassen. Auch sollte der Gang zum Anwalt nicht dadurch gescheut werden, als dass es sich bei der vorgeworfenen Rechtsverletzung um das illegale Angebot eines Erotikfilmes handelt. Die abmahnenden Kanzleien sind sich dieses Umstandes bewusst.

Erfahrene und im Bereich des Filesharing tätige Kollegen begegnen dieser Problematik täglich mit der erforderlichen Professionalität sowie der von Gesetzeswegen geforderten Diskretion. So ist zu vermuten, dass Schadensersatzbeträge, welche aufgrund einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an einem pornografischen Filmwerk geleistet werden sollen, weitaus häufiger aus Gründen der Scham geleistet werden, als Beträge, die beispielsweise für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an einem Musikstück gefordert werden. So erscheinen viele Mandanten erst dann, nachdem Sie den geforderten Betrag gezahlt haben mit der Frage, „ob man da noch was machen könne", was regelmäßig verneint werden muss. Jedoch sollte in dieser Konstellation auf jeden Fall die Unterlassungserklärung abgeändert werden.

Eine andere in der Praxis häufig anzutreffende Konstellation ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung bereits unterschrieben wurde und erst dann der Weg zum Anwalt gewählt wird. Dies erleben wir immer wieder. Da in den Erklärungen meist ein Schuldeingeständnis zum Schuldgrund und zur Schuldhöhe vorformuliert ist, ist es auch in diesen Fällen meistens zu spät, sich erfolgreich gegen die Forderungen zu wehren.

Auch wenn es häufig wiederholt geschrieben steht: Handeln Sie nicht voreilig und unüberlegt! Lassen Sie sich deshalb beraten.

Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder in Einzelfällen auch ganz abgewehrt werden. Diesbezüglich bedarf es selbstverständlich der Beratung im Einzelfall.

- Denn unabhängig von den vorgetragenen Anspruchsgründen der Abmahnung gelten folgende allgemeine Verhaltensregeln:

- Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen.

- Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.

- Unterzeichnen Sie die in den meisten Fällen beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.

- Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zu dem Abmahnanwalt auf, weder telefonisch noch schriftlich, da dies weitere Gebühren auslösen könnte. Bleiben Sie jedoch auf gar keinen Fall untätig!

- Holen Sie rechtlichen Rat ein!

Lassen Sie sich von uns beraten. Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich gerne unter der Telefonnummer 02307/17062 kontaktieren.

Weitere Informationen erhalten Sie ferner auf unserer Homepage unter der Internetadresse: www.kanzlei-filesharing.deUnsere Kanzlei vertritt bundesweit.


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