Filesharing-Recht: Waldorf Frommer mahnt wegen des Films „Dirty Grandpa“ ab

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Haben auch Sie eine Filesharing-Abmahnung der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Dirty Grandpa“ erhalten? Bewahren Sie zunächst Ruhe und lassen Sie sich nicht einschüchtern, denn Sie sind kein Einzelfall. Täglich werden hunderte Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen mittels Tauschbörsensoftware verschickt. „BitTorrent“ ist eine der bekanntesten Software auf diesem Gebiet und soll auch bei diesem Fall verwendet worden sein.

Unser Mandant hatte kürzlich eines jener Abmahnschreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten, in welchem ihm der Verstoß gegen § 19 a UrhG vorgeworfen wird. Sobald man nämlich über die Tauschbörsensoftware „BitTorrent“ einen Film herunterlädt, stellt man gleichzeitig anderen Usern dieses Werk frei und unentgeltlich zur Verfügung. Da dieser Vorgang ohne die Zustimmung des Rechteinhabers erfolgte, stellt dies eine illegale öffentliche Zugänglichmachung dar und ist somit rechtswidrig.

Anhand seiner IP-Adresse wurde unser Mandant als Anschlussinhaber ermittelt und soll neben der Forderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung binnen 10 Tagen abzugeben, auch Zahlungen an den Rechteinhaber Constantin Film Verleih GmbH leisten. Diese setzen sich aus einer Schadensersatzforderung in Höhe von 700,00 EUR sowie dem Ersatz der außergerichtlichen Anwaltskosten, in der Abmahnung konkret „Rechtsverfolgungskosten“ genannt, in Höhe von 215,00 EUR zusammen. Für die Überweisung der Gesamtsumme in Höhe von 915,00 EUR wird eine Frist von drei Wochen angesetzt.

Wenn auch Sie mit einer Filesharing-Abmahnung bezüglich des Films „Dirty Grandpa“ oder bzgl. eines anderen Werkes konfrontiert wurden, treten Sie jetzt mit uns in Kontakt. Ich als Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht stehe Ihnen bundesweit fachkundig zur Seite.

Gern können Sie dafür zunächst eine unverbindliche und kostenfreie Erstanfrage an uns stellen. Dies ist jederzeit per E-Mail möglich. Telefonisch sind wir innerhalb unserer Geschäftszeiten immer für Sie erreichbar. Bitte teilen Sie uns dann gleich Folgendes mit:

  • Welche Kanzlei hat abgemahnt?
  • Welches Werk wurde abgemahnt und wie hoch ist die Forderung der Gegenseite?
  • Wann läuft die Frist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung ab?

Anschließend nehmen wir umgehend mit Ihnen Kontakt auf und teilen Ihnen mit, welche Kosten entstehen, wenn Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen und wie die Verteidigungsstrategie lauten sollte.


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