Filesharing | Spinnin´Records BV | FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH I Urheberrecht
- 1 Minuten Lesezeit
Beachten Sie bitte, der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
I. Zur Abmahnungen aus dem Jahr 2015
In der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus dem Jahr 2015 vor. In einer der Abmahnungen gibt diese an, für die Spinnin´ Records BV tätig geworden zu sein. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er eine Urheberrechtsverletzung begangen haben soll. In dem uns vorliegenden Schreiben wurde wegen angeblicher Rechtsverletzung an dem Werk: „Martin Solveig & GTA - Intoxicated".
II. Unabhängig von I. zur Frage der Abgabe einer Unterlassungserklärung
Beachten Sie bitte, dass eine abgegebene Unterlassungserklärung Sie unter Umständen viele Jahre binden und für Sie erhebliche Nachteile mit sich bringen kann. Deshalb empfiehlt es sich, vor Abgabe einer Unterlassungserklärung einen auf dem Gebiet des Urheberrechts oder IT-Rechtes tätigen Rechtsanwalt zur Beratung hinzuzuziehen, welcher prüfen sollte, ob eine Unterlassungserklärung durch eine passende Verteidigungsstrategie umgangen werden kann.
III. Sie haben Fragen? Rufen Sie die AID24 Rechtsanwaltskanzlei an!
- Vertiefte Kenntnisse zum Thema Abmahnungen im Urheberrecht.
- Mandatsannahme aus dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland möglich.
Artikel teilen: