Filesharing | Waldorf Frommer Rechtsanwälte | Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

  • 1 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zu den in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Abmahnungen

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor, in welchen diese angibt, im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH abzumahnen. Mit der jeweiligen Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dass dieser Urheberrecht verletzt habe. Folgende Werke wurden nach den uns vorliegenden Schreiben abgemahnt: „Maze Runner – Die Auserwählten in der Brandwüste“; „Homeland – Better Call Saul“; „Homeland - New Normal“; „Homeland – Oriole“.

II. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wurde verlangt?

Hinweis: Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie möglicherweise sehr viele Jahre binden und kann für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen sowie auch Kostenfolgen nach sich ziehen. Deshalb empfiehlt sich, einen auf dem Gebiet des Urheberrechts kundigen Rechtsanwalt diesbezüglich aufzusuchen und sich rechtzeitig vor einem möglichen Fristablauf und vor Abgabe von Erklärungen ausreichend beraten zu lassen.

III. Beweisverwertungsverbot bei Fehlerhafter IP-Adressermittlung möglich?

In den letzten Jahren häuften sich Urteile mit dem Inhalt von Beweisverwertungsverboten bei Filesharing-Prozessen. Neben einer Vielzahl von Gerichten, welche ein Beweisverwertungsverbot annahmen, gab es auch einige Gerichte, die ein solches ablehnten und entsprechende Beweise zum Verfahren zuließen. Grundlage dieser Fälle ist, ob die Ermittlung der streitgegenständlichen IP-Adressen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen der Beklagten verstoßen. Besonders problematisch erscheinen dabei der Ablauf der Auskunftserteilung von IP-Adressen potentieller Täter und insbesondere die Frage, von wem die Auskunft erteilt werden darf. (LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 11.08.2015, Az. 6 O 55/15) Mehr dazu unter: www.aid24.de/rechtsblog/datenschutz-beweisverwertungsverbot-licht-am-horziont-fuer-abgemahnte-bei-filesharing.

IV. Abmahnung erhalten? Rufen Sie an!

Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon bei Abmahnungen an, welche jedoch vom Beratungsinhalt und -umfang keine vollständige Erstberatung ist, mehr gegen Abmahnung lesen Sie hier.

  • Besonders vertiefte Kenntnisse im Urheberrecht.
  • Die Kanzlei nimmt Mandate aus dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christoph Scholze

Beiträge zum Thema