Film-Verbreitung kurz nach offiziellem Kinostart stellt gewerbliches Ausmaß dar

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Kann ein aktueller Kinofilm nur zwei Wochen nach Veröffentlichung bzw. offiziellen Kinostart in einer Tauschbörse heraufgeladen werden, kann es als gewerbliches Ausmaß bezeichnet werden.

Die Klägerin war die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte eines Actionfilms. Dieser war topaktuell und gerade in den Kinos angelaufen. Bereits kurz nach dem Kinostart wurde dieser in einer Internettauschbörse hoch geladen und anderen Benutzern zum Download bereitgestellt. Die Klägerin wollte die zugeteilten IP-Adressen, um herauszufinden, wer die Urheberechtsverletzung begangen hat. Das Oberlandesgericht Köln gab der Klägerin Recht. Die Online-Verbreitung eines aktuellen Kinofilms stellt eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß dar. Daher hat die Klägerin Anspruch auf die Erteilung der Auskunft über Namen und Anschrift derjenigen Nutzer, die den Film bereitstellen. (OLG Köln, Beschluss vom 11.11.10 - 6 W 182/10)


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