Fitnesskurs beworben: Abmahnung der CrossFit LLC von den Rechtsanwälten Bird & Bird wegen Marke „Crossfit“

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Hier in der Kanzlei wurde und wieder einmal (siehe hier und hier) eine Abmahnung der Rechtsanwälte Bird & Bird für die CrossFit LCC, USA wegen Markenrechtsverletzung „CROSSFIT“ zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die CrossFit LLC in den USA eines der weltweit führenden Unternehmen ist, das Produkte und Dienstleistungen im Fitnessbereich anbietet. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von lizenzierten Trainingseinrichtungen, die CrossFit-Kurse anbieten. Für die CrossFit LLC sind ferner eine Vielzahl von deutschen, europäischen und internationalen Marken angemeldet, so unter anderem die deutsche Marke DE302017032826 „CrossFit“ für sportliche Aktivitäten.

Gegenstand der Abmahnung ist die Bewerbung eines Fitnesskurses unter Verwendung des Kennzeichens „Crossfit“ in sozialen Netzwerken.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.

Neben Auskunftsansprüchen und Schadenersatzansprüchen werden Abmahnkosten unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 250.000,00 Euro, mithin 3.744,50 Euro geltend gemacht.

Meine Einschätzung: 

Zunächst sollte geprüft werden, ob die Abmahnung tatsächlich berechtigt ist. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist sowohl hinsichtlich der Vertragsstrafe wie aber auch hinsichtlich weiterer Aspekte zu weitgehend und sollte unbedingt modifiziert werden. Es muss zudem gewährleistet sein, dass zum Zeitpunkt der Abgabe der Unterlassungserklärung ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung ausgeschlossen ist. Dies ist insbesondere bei der Bewerbung im Internet zum Teil problematisch. Wird dieser Aspekt nicht beachtet, droht eine Vertragsstrafe.

Ich empfehle bei einer Abmahnung der CrossFit LLC eine Beratung.

Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Bird & Bird für die CrossFit LLC, USA, erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
  • Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Richard

Beiträge zum Thema