Fordert Rechtsanwalt S. auch Sie zur Zahlung einer Vertragsstrafe auf? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde ein Schreiben von Rechtsanwalt S. vorgelegt, mit dem eine Vertragsstrafenforderung geltend gemacht wird. Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zur Tätigkeit von Rechtsanwalt S.

Über die Tätigkeit von Rechtsanwalt S. hatte ich hier bei Anwalt.de bereits mehrfach berichtet, da mir Abmahnungen und Berechtigungsanfragen für verschiedene Mandanten seiner Mandanten zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt worden sind:

  • Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR
  • Lothar Fürst, Inhaber des Modelabels MH My-Musthave
  • Bremsenkönig UG (haftungsbeschränkt)
  • iOcean UG (haftungsbeschränkt)
  • Plogoo UG (haftungsbeschränkt)
  • Wetega UG (haftungsbeschränkt)
  • Acario UG (haftungsbeschränkt)
  • Como-Sonderposten GmbH

Zu der hier vorliegenden Vertragsstrafenforderung:

Dem hier vorliegenden Schreiben mit einer Vertragsstrafenforderung war eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. für die Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR vorausgegangen. Zu dieser Abmahnung war die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben worden.

Wegen eines Verstoßes gegen die abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird nunmehr eine Vertragsstrafe i.H.v. 500,00 Euro geltend gemacht.

Meine Einschätzung: 

Nach den mir vorliegenden Informationen und Unterlagen bestehen nach meiner Auffassung gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die Abmahntätigkeit der Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR rechtsmissbräuchlichen Charakter hat.

Vor diesem Hintergrund gibt es Ansatzpunkte für eine Abwehr einer Vertragsstrafe, die von Rechtsanwalt S. für die Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR geltend gemacht wird.

Meine Empfehlungen:

  1.  Veranlassen Sie ohne vorherige Beratung keine Zahlung.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene zu Abmahnungen sowie Vertragsstrafen und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten oder sollen eine Vertragsstrafe zahlen?

Wenn Sie auch ein Schreiben von Rechtsanwalt S. (Abmahnung oder Vertragsstrafenforderung) erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Foto(s): Andreas Kempcke


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