Fragerecht eines Arbeitgebers zum Impfstatus kommt!

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Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat am 10.09.2021 einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu, die es ArbeitgeberInnen erlaubt, Angestellte nach ihrem Impfstatus zu fragen. Außerdem soll auch die Frage zu einer möglichen in der Vergangenheit liegenden Corona-Erkrankung erlaubt sein,um Gewissheit über den Status als "genesen" zu erhalten. 

Zu dem betroffenen Personenkreis gehören Beschäftigte in Kitas, Schulen, Heimen, JVA, ua. (vgl. § 36 IfSG).

Voraussetzung für dieses Fragerecht ist allerdings das Bestehen einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite", die im Bundestag alle drei Monate erneut durch Abstimmung festgelegt werden muss. Die letzte Feststellung dieser Art datiert vom 25.08.2021.

Zur Begründung der Änderung wird vorgetragen, dass in den Einrichtungen besonders verletzliche Personengruppen betreut werden. Zudem wären wegen der räumlichen Näheim Innenbereich zahlreiche Menschen einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Die Impfstatusabfrage soll bei der Erstellung von Dienstplänen helfen, um das Risiko zu minimieren.


Konsequenz:

Wenn der Arbeitgeber berechtigterweise fragt, dann müssen die Angestellten auch wahrheitsgemäß antworten. Es besteht eine Auskunftspflicht des Arbeitnehmers. Ein Verstoß ist eine Pflichtverletzung und kann in eine Abmahnung bis hin zur Kündigung münden.

ArbeitgeberInnen können die erlangte Information verwenden, um eigene Arbeitsabläufe zu organisieren und optimieren. So könnten Ungeimpften andere Arbeitsplätze zugewiesen werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass dies geboten ist, um eine Gefähdung andere Angestellte, Kunden, Patienten oder Schülern zu verhindern. Auch eine Beschränkung des Zugangs zu öffentlichen Räumen (z.B. Kantine) ist möglich.

Nachtrag 16.09.21:

Seit heute gilt das geänderte Infektionsschutzgesetz. Ein neuer Richtwert für Beschränkungen ist danach die Zahl der wegen einer Corona-Erkrankung stationär behandelten Krankenhauspatienten.

Und Arbeitgeber dürfen Beschäftigte in den Bereichen Kita, Schule und Pflege zudem nach ihrem Impfstatus fragen (siehe oben).

Sollten sie weitere Frage zu diesem Thema haben, scheuen Sie sich nicht, mir eine Nachricht zukommen zu lassen.


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