Freier Vertrieb für Kontaktlinsen über das Internet innerhalb der EU

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Das ungarische Unternehmen Ker-Optika verkaufte Kontaktlinsen über das Internet. Das ungarische Gesundheitsamt verbot Ker-Optika den weiteren Vertrieb, da nach ungarischem Recht Kontaktlinsen nur in einem Fachgeschäft ab einer bestimmten Größe oder in einem von einer Werkstatt abgetrennten Raum verkauft werden dürfen. Außerdem müssen auch Spezialisten wie etwa ein Optometristen oder ein Augenarzt hinzugezogen werden.

Ker-Optika ging gegen diese Entscheidung gerichtlich vor und forderte insbesondere die Beantwortung der Frage, ob das Recht der europäischen Union dem ungarischen Recht entgegensteht.

Der europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass das Verbot, Kontaktlinsen über das Internet zu vertreiben, den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union behindert und nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Ziel des gesundheitlichen Schutzes der Öffentlichkeit steht. Nach Ansicht des Gerichtshofs können die Dienstleistungen der Spezialisten auch fern von Fachgeschäften bereitgestellt werden. Zudem können zusätzliche Informationen zur Verwendung der Kontaktlinsen auch online zur Verfügung gestellt werden. Somit ist eine Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Verbraucher auch durch mildere Maßnahmen als durch ein komplettes Verbot zu erreichen. (EuGH, Urteil vom 02.12.10 - C-108/09)


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