Fremdenfeindliche Beleidigung am Arbeitsplatz – Kündigung rechtens!

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Ein schwerbehinderter Mitarbeiter eines großen deutschen Autokonzerns soll Kollegen muslimischen Glaubens WhatsApp-Nachrichten mit fremdenfeindlichen Inhalten geschickt haben. Der Arbeitgeber reagierte darauf mit einer Kündigung des schwerbehinderten Arbeitnehmers, und das zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg kürzlich entschied. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck fasst die wichtigsten Aspekte des Falles zusammen.

1. Ausländerfeindliche, rassistische Äußerungen am Arbeitsplatz: Regelmäßig Grund für Kündigung

Ausländerfeindlichkeit, Xenophobie, Rassismus – wer sich dahingehend am Arbeitsplatz äußert, zerstört das Vertrauen zum Arbeitgeber. Wer Kollegen, dem Chef oder Kunden solche Inhalte an den Kopf schleudert, muss mit einer Kündigung rechnen. Der oben genannte Fall zeigt, dass den Arbeitnehmer hier selbst der Kündigungsschutz wegen Schwerbehinderung nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes bewahren konnte.

2. Wer schreibt, bleibt – das gilt auch für die Äußerungen, die einem schaden

Schlimm genug, wenn ein Arbeitnehmer fremdenfeindliche und rassistische Äußerungen von sich gibt. Wer Kollegen aber in Mails oder WhatsApp-Nachtrichten beleidigt, bedrängt oder belästigt, muss damit rechnen, dass man ihm diese Worte noch Jahre später vorhalten wird.

Solche Nachrichten werden regelmäßig gespeichert und Arbeitgeber haben regelmäßig leichtes Spiel, wenn sie ihre Kündigung auf einen Mailverlauf oder gespeicherte Textnachrichten stützen können. Diese geben den Inhalt akkurat wieder, anders als Zeugen, die sich vor Gericht mitunter nicht mehr genau erinnern.

Deshalb: Wer an seinem Arbeitsplatz hängt, sollte wertschätzend und freundlich zu Kollegen und Vorgesetzten sein, und nichts sagen und schreiben, was später als Beleidigung oder verletzend ausgelegt werden könnte.

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