Fristlose Entlassung aus Bundeswehr wegen link zu Reichsbürgern - VG Stuttgart vom 09.03.2022 - Stellungnahme Spezialist

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Eine Soldatin auf Zeit verletzt ihre soldatische Kernpflicht zum Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung gemäß § 8 SG, wenn sie auf ihrem privaten Facebook-Account über einen Zeitraum von 10 Tagen einen Link zu den Webseiten einer verfassungsfeindlichen Organisation teilt und  daher fristlos aus der Bundeswehr entlassen wird (VG Stuttgart vom 09.03.2022 - 14 K 5718/21). Das Bundesamt für Verfassungsschutz ordnet die "Reichsbürger"- und "Selbstverwalter" Szene in ihrer Gesamtheit als staatsfeindlich und extremistisch ein. 

Die in § 17 Abs. 2 SG verankerte Pflicht des Soldaten zur Achtungs- und Vertrauenswahrung wird bereits nach dieser Entscheidung verletzt, wenn auch nur der Anschein erweckt wird, sich nicht eindeutig von verfassungsfeindlichen Gruppierungen zu distanzieren (VG Stuttgart vom 09.03.2022 - 14 K 5718/21). Bei einem geteilten Facebook-Post entsteht nach Feststellung der Stuttgarter Kammer des Verwaltungsgerichts außen stets der Eindruck, dass die geteilten Inhalte auch inhaltlich von der übernehmenden Person befürwortet werden. Aufgrund ihrer Pflichtenstellung aus § 8 SG, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten, die sie mit ihrem Eid auf die Verfassung bekräftigt hat, war es von ihr zu verlangen, derartige Inhalte nicht sorglos und ungeprüft in sozialen Medien zu verbreiten. 

Von einem Stabsunteroffizier werde demnach erwartet, dass Ansichten, Beiträge und Meinungen in sozialen und anderen öffentlichen Medien nur nach Prüfung des Inhalts kommuniziert würden.

Rechtsanwalt und Oberstleutnant d. R. Christian Steffgen war 14 Jahre lang Vertragsanwalt eines der größten Berufsverbände Deutschlands. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 25.05.2022 (Az: BVerwG 2 WRB 2.21 über die sexuelle Selbstbestimmung einer Bataillonskommandeurin im Dienstgrad eines Oberstleutnants ist eine Anwednung der Grundsätze auf einen Stabsunteroffizier fragwürdig.  Häufig sind Stabsunteroffiziere auch Fachunteroffiziere im Quereinstieg ohne vertiefte militärische Ausbildung. Mit einer abgeschlossenen Lehre ist man bereits qualifiziert zum Eiunstieg in diesen Dienstgrad qualifiziert. Eine Disziplinarmaßnahme hätte sicher als milderes Mittel zur Ahndung ausgereicht. 

Rechtsanwalt Steffgen ist seit 21 Jahren auf Entlassungsverfahren besonders spezialisiert. Er hat bundesweit viele Verfahren von entlassenen Soldatinnen und Soldaten erfolgreich geführt.

Seiner Erfahrung nach sollte frühestmöglich Rat bei einem im Soldatenrecht spezialierten Anwalt aufgenommen werden. Sind erst einmal Aussagen vor Vorgesetzten oder der Polizei gemacht worden, ist es ungleich schwieriger, eine erfolgreiche Verteidigung zu führen.

Foto(s): Fotolia_11717095_XS Soldaten.jpg

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