Fristlose Kündigung, was tun?

  • 2 Minuten Lesezeit

Das schlimmste was einem Arbeitnehmer passieren kann, ist eine fristlose Kündigung. Er verliert nicht nur sofort seine Arbeit, sondern bekommt in aller Regel auch Schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt. 

Wann wird fristlos gekündigt?

Der häufigste Fall für fristlose Kündigungen ist ein (angebliches) Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Häufige Verspätungen, Arbeitsverweigerung sowie Alkohol am Arbeitsplatz sind nur einige Beispiele.

Was für Folgen haben fristlose Kündigungen?

Zum einen verliert der Arbeitnehmer sofort seine Arbeit, d. h. er bekommt auch ab sofort keinen Lohn mehr. Außerdem wird das Arbeitsamt in der Regel eine 12-wöchige Sperre verhängen, sodass der Arbeitslose ca. 3 Monate lang keinen Leistungen vom Arbeitsamt erhält. Darüber hinaus stellt der Arbeitgeber möglicherweise noch ein schlechtes Zeugnis aus, das die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz erschwert. 

Was kann man gegen fristlose Kündigungen tun?

Fristlose Kündigungen sind oft unwirksam. So ist es für eine wirksame fristlose Kündigungen z. B. in der Regel erforderlich, dass der Arbeitnehmer vorher abgemahnt wurde. Häufig gab es entweder keine Abmahnung, die Abmahnung ist unwirksam oder bezieht sich auf einen völlig anderen Vorwurf. 

Auch muss der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorfall die fristlose Kündigung aussprechen. Auch hier werden oft Fehler gemacht.

Schließlich muss – wenn ein Betriebsrat (BR) besteht – dieser vor Ausspruch der Kündigung richtig angehört werden. Oft wird zwar der BR angehört, jedoch nicht ordnungsgemäß, was zu einer unwirksam fristlosen Kündigung führt.

Wenn nur einer dieser Punkte vorliegt, kann vor Gericht eine fristgemäße Beendigung oder sogar eine Abfindung erreicht werden.

Was muss man beachten?

Wie bei jeder Kündigung muss man innerhalb von 3 Wochen, nachdem man die Kündigung erhalten hat, Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Tut man diese nicht, so wird die Kündigung wirksam und man hat alle Möglichkeiten, auf dem alten Arbeitsplatz weiterzuarbeiten oder eine Abfindung zu bekommen, verloren.

Am besten machen Sie sofort nach Erhalt der Kündigung einen Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. So behalten Sie alle Chancen, aus dieser schwierigen Situation noch heraus zu kommen.

Unterschreiben Sie außerdem auf keinen Fall Schriftstücke, die Ihnen vom Arbeitgeber vorgelegt werden. Holen Sie sich vorher in jedem Fall einen rechtlichen Rat!

Was kostet mich eine Klage vor dem Arbeitsgericht?

Zunächst ist zusagen, dass Sie vor dem Arbeitsgericht nur Ihre eigenen Rechtsanwaltskosten zu tragen haben, auch wenn Sie verlieren. Zur Höhe der Kosten fragen Sie Ihren Rechtsanwalt. Da Sie aufgrund der Kündigung erheblich weniger Einkommen haben, ist es sehr realistisch, dass Sie Prozesskostenhilfe erhalten könne und so gar keine Kosten tragen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so trägt diese in alle Regel die Kosten für Ihren Anwalt und für die Klage vor dem Arbeitsgericht. Auch hier beraten wir Sie gerne.

Dr. Alexander Scharf

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Alexander Scharf

Beiträge zum Thema