FTX EU: Arreste erstritten! Wie geht es weiter? Anwaltsinfo

  • 1 Minuten Lesezeit

Für deutsche Anleger von FTX kommt immer mehr Bewegung in de Angelegenheit: 

Den Kanzleien Bergdolt Rechtsanwälte (München) und Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB (Berlin) ist es gelungen zu erreichen, dass die  Landgerichte Frankfurt am Main unter dem Az. 2-21 O 14/23 und Passau unter dem Az. 3 O 47/23 in den letzten Tagen 

Europäische Arrestbefehle gegen FTX.EU zur Arrestierung eines Kontos von FTX.EU bei einer Bank auf Zypern erlassen hatten. 

Da hier weitere Rechtsmittel für die Gegenseite nicht vorgesehen sind, wird die Vollstreckung von beiden Kanzleien für die beiden vertretenen Anleger nun umgehend auf Zypern eingeleitet werden., um zu versuchen, die "Assets" der Anleger zu sichern.

Weitere Arreste werden in den nächsten Tagen von beiden Kanzleien vor diversen anderen Gerichten beantragt werden, aber Interessierte sollten nicht mehr allzu lange warten, weil hier Fristen für die Einlegung der Arreste laufen könnten.

Auch sollten Anleger berücksichtigen, dass bei der Zwangsvollstreckung das sog. "Prioritätsprinzip" gelten könnte.

Für die Arrestverfahren konnten die beiden Kanzleien erreichen, dass deutsche Gerichte sich als zuständig gesehen haben, z.B. aufgrund des sog. Verbrauchergerichtsstandes, Gerichtsstandes der unerlaubten Handlung u.a., nach Ansicht beider Kanzleien ein großer Vorteil für deutsche Anleger.

Interessierte Anleger seien darauf hingewiesen, dass im einstweiligen Rechtsschutz teilweise von den Gerichten Eilbedürftigkeit angenommen wird und daher nicht mehr allzulange gewartet werden sollte, sofern Anleger tätig werden wollen.

Betroffene FTX-Anleger können sich gerne an die Kanzleien Bergdolt RAe und Dr. Späth &  Partner Rechtsanwälte mbB wenden.

Beide Kanzleien sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnten schon viele Erfolge für geschädigte Anleger erstreiten.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema