FTX.EU: Auszahlungsbeträge weichen ab? Anwaltsinfo

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 Anleger hatten seit kurzem E-Mails von FTX EU Support (support@ftxeurope.eu) erhalten, in denen ihnen mitgeteilt wird, dass FTX.EU den Registrierungs-Prozess starten würde und wieder Auszahlungen möglich sein sollen. Hier sollten Anleger aber prüfen, ob die Auszahlungsbeträge stimmen?

Mehrere Anleger, die sich bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten gemeldet hatten, teilen mit, dass teilweise die Beträge, die FTX.EU im Rahmen der Registrierung auszahlen will, von den tatsächlich einbezahlten Beträgen abweichen sollen.

Teilweise sollen die Abweichungen der Beträge dabei erheblich sein, ein Anleger teilte mit, dass  er über 30.000 € einbezahlt haben will, aber nur ca. 400 € wieder ausbezahlt bekommen soll.

Auch soll die Registrierung wohl nur möglich sein für Kunden, die ab einem bestimmten Zeitraum einbezahlt hatten.

Anleger, die sich bei FTX.EU LTd. im Rahmen der Withdrawel Regristration registrieren lassen sollen, und bei denen die für die Auszahlung angebotenen Beträge erheblich von den einbezahlten Beträgen abweichen, oder die bereits vor der angegebenen Frist einbezahlt hatten, könnten ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen, z.B. auch in Form eines Europäischen Arrests, der ebenfalls zur Kontensicherung möglich ist.

Ziel ist dabei die Kontensicherung auf Zypern und die Freigabe der Assets der Anleger. 

Betroffene FTX-Anleger können sich gerne an Dr. Späth &  Partner Rechtsanwälte mbB wenden.

Beide Kanzleien sind seit vielen Jahren, zusammen seit mehr als 40 Jahren, schwerpunktmäßig im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnten schon viele Erfolge für geschädigte Anleger erstreiten.



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