FTX.EU: LG´s erlassen Europ. Arrestbefehle! Anwaltsinfo

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Für deutsche Anleger von FTX ist die Situation nach wie vor unbefriedigend:

Während FTX Japan schon vor einigen Wochen wieder Abhebungen ermöglichte, bleibt die Lizenz von FTX.EU weiterhin zumindestens bis Ende März suspendiert.

Gerüchte um einen anschließenden Verkauf machen inzwischen die Runde, auch hier ist nicht sicher, ob Anleger anschließend an ihr Geld und ihre Assets kommen werden.

Diverse Anleger aus Deutschland wollten inzwischen die Freigabe erreichen und hatten inzwischen Europäische Arrestbefehle zur Kontensicherung des Kontos auf Zypern und Sicherung ihrer Assets beantragt.

Und in der Tat kommt inzwischen immer mehr Bewegung in die Sache: 

Den Kanzleien Bergdolt Rechtsanwälte (München) und Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB (Berlin) ist es inzwischen gelungen zu erreichen, dass diverse Gerichte Europäische Arrestbefehle für deutsche Anleger erlassen haben, so z.B. die  Landgerichte Frankfurt am Main unter dem Az. 2-21 O 14/23 und Passau unter dem Az. 3 O 47/23, aber auch inzwischen das LG Waldshut-Tiengen und das LG Rostock in den letzten Tagen.

Damit kommen die deutschen Anleger dem Ziel der Kontensicherung und der letztendlichen Freigabe ihrer Assets nach Ansicht der Kanzleien ein gutes Stück näher. 

Die Kanzleien werden jetzt die Vollziehung der Arreste auf Zypern für diese Anleger beantragen, betroffene Anleger sollten berücksichtigen, dass bei der Zwangsvollstreckung das sog. "Prioritätsprinzip" gelten könnte.

Betroffene FTX-Anleger können sich gerne an die Kanzleien Bergdolt RAe und Dr. Späth &  Partner Rechtsanwälte mbB wenden.

Beide Kanzleien sind seit vielen Jahren, zusammen seit mehr als 40 Jahren, schwerpunktmäßig im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnten schon viele Erfolge für geschädigte Anleger erstreiten.



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