FTX: Europäische Arrestbefehle erlassen! Anwaltsinfo

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Für betroffene Anleger der insolventen Krytowährungsbörse FTX beginnt das noch junge Jahr 2023 mit einem regelrechten "Paukenschlag":

Wie die Kanzleien Bergdolt Rechtsanwälte (München) und Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB (Berlin) mitteilen, ist ihnen ein großer Erfolg in Sachen FTX gelungen:

In von den beiden Kanzleien betreuten  Verfahren konnten die Kanzleien für deutsche Anleger, die bei FTX Gelder und Kryptowährungen einbezahlt hatten, erreichen, dass das  Landgericht Frankfurt am Main unter dem Az. 2-21 O 14/23 und Passau unter dem Az. 3 O 47/23 in den letzten Tagen 

Europäische Arrestbefehle gegen FTX.EU zur vorläufigen Kontenpfändung erlassen hatten!

Damit sind die Chancen nach Ansicht von Rechtsanwalt Lutje (Bergdolt Rae) und Dr. Späth (Dr. Späth & Partner) deutlich gestiegen, dass die Anleger Zugriff auf das Konto von FTX.EU z.B. in Zypern bekommen und ihre Vermögenswerte bekommen und sich diese wieder ausbezahlen lassen können.

Die von den Kanzleien betreuten Anleger hatten bei der Kryptobörse FTX diverse Beträge in Fiat- und Kryptowährungen einbezahlt.

FTX Trading stellte in den USA einen Insolvenzantrag, Samuel Bankman-Fried, der Gründer von FTX und Director der Antragsgegnerin wurde am 13.12.2022 zunächst auf den Bahamas auf Ersuchen der US-Regierung verhaftet und zwischenzeitlich in den Hausarrest "verschoben". Ihm werden strafrechtlich relevante Vorwürfe zur Last gelegt.

Am 11.11.2022 ordnete die zypriotische Kapitalmarktaufsicht auch an, dass die Lizenz von FTX.EU suspendiert wird, trotzdem war die Rückzahlung an die Anleger bislang noch nicht erfolgt.

Die beiden vertretenen Anleger haben nach Ansicht der beiden Kanzleien einen Anspruch auf Auszahlung und Rückerstattung ihrer Einlagen.

Dieser ist nach Ansicht beider Kanzleien fällig und unerfüllt und dank der beiden von den LG Frankfurt/Main und Passau erlassenen Europäischen Arrestbefehle sind die Chancen deutlich gestiegen, dass den Anlegern ihre Einlagen wieder ausbezahlt werden.

Die beiden  Kanzleien freuen sich, dass es ihnen gelungen ist, dass deutsche Gerichte sich für den  Fall zuständig halten und werden nun umgehend Maßnahmen zur Kontensicherung auf Zypern einleiten.

Betroffene FTX-Anleger können sich gerne an die Kanzleien Bergdolt RAe und Dr. Späth &  Partner Rechtsanwälte mbB wenden.

Beide Kanzleien sind langjährig, zusammen seit über 40 Jahren, schwerpunktmäßig im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnten schon viele Erfolge für geschädigte Anleger erstreiten.



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