FTX: Forderungsanmeldung Bahamas! Anwaltsinfo!

  • 3 Minuten Lesezeit

Bei der Kryptobörse FTX  konnten, können und sollten Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, sofern noch nicht geschehen, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.

Die Insolvenzquote bei FTX soll dabei erfreulicherweise durchaus hoch ausfallen, so sollen Medienberichten zufolge (siehe z.B. finanzen.net vom 13.02.2024) Kunden von FTX fast vollständig entschädigt werden und somit zu fast 100 %, wenn auch wohl zum Wechselkurs der jeweiligen Kryptowährungen gegenüber dem US-Dollar zum Stichtag des Konkursantrages am 11. November 2022.

Jedenfalls ist somit mit einer nennenswerten bis durchaus hohen Insolvenzquote für die FTX-Anleger/Kunden zu rechnen.

FTX-Kunden, die ihre Forderungen noch nicht angemeldet haben, sollten dies somit nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten tun.

Zwar ist die Frist zur Einreichung von Forderungen (Verjährung von Kundenansprüchen für das US-Verfahren (Kroll-Claim-Portal) bereits am 29. September 2023 abgelaufen und somit ist fraglich, ob Kunden von FTX ihre Forderungen dort noch anmelden könnten.

Allerdings haben Kunden von FTX noch die Möglichkeit, ihre Forderungen in dem Insolvenzverfahren von FTX Digital Markets Ltd., das auf den Bahamas geführt wird, einzureichen und zwar wohl bis zum 15. Mai 2024. 

Kunden von FTX haben vor kurzem auch ein Schreiben des "Joint Official Liquidator" von FTX Digital Markets Ltd. erhalten, in dem mitgeteilt wird, dass 

1. alle Kunden von FTX.com oder "FTX International" (bis auf wenige Ausnahmen) Forderungen gegenüber FTX Digital geltend machen können und dazu eingeladen sind, ihre Forderungen einzureichen.

2. Forderungen für das Bahamas-Verfahren noch bis zum 15. Mai 2024 eingereicht werden können. 

3. Klar stellend und sehr erfreulich ist, dass in dem Schreiben unter Punkt 7 mitgeteilt wird,

dass sich Gläubiger für eines der beiden Verfahren entscheiden können und im Wesentlichen den gleichen Umfang an Ausschüttungen zur gleichen Zeit erhalten, und die Verjährungsfrist für Ansprüche im Bahamas-Verfahren bis zum 15. Mai 2024 offen bleibt, während die Verjährungsfrist für Kundenansprüche im US-Verfahren bereits am 29. September 2023 abgelaufen ist.

4. Klar gestellt wird in dem Schreiben auch unter Punkt 8 ausgeführt, dass die Zahlung der ersten Zwischenausschüttung voraussichtlich bereits Ende 2024 oder Anfang 2025 erfolgen wird. 

Fazit:

Die Forderungsanmeldung ist für Gläubiger der Kryptoplattform FTX nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt zu empfehlen, die Insolvenzquote könnte erfreulicherweise hoch ausfallen, nahezu 100 % mit Umrechnungskurs November 2022, jedenfalls deutlich höher als in üblichen Insolvenzverfahren.

Kunden von FTX, die ihre Forderung noch nicht im US-Insolvenzverfahren angemeldet hatten, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB ihre Forderung noch im Bahamas-Insolvenzverfahren von FTX Digital Markets Ltd. anmelden, wozu noch bis 15.05.2024 Zeit ist. 

Auch könnte im Rahmen des Bahamas-Insolvenzverfahrens dann geprüft werden, ob der Saldo akzeptiert wird oder der Saldo angefochten wird, z.B., weil die Kurse zahlreicher Kryptowährungen wie des Bitcoin seit November 2022, dem Zeitpunkt der Insolvenz von FTX, wieder massiv gestiegen waren und sich mehr als verdoppelt hatten. Auf die Möglichkeit, den Saldo anzufechten, und Gründe und Belege für die Anfechtung einzureichen, wird in dem Schreiben des Bahamas-Insolvenzverwalters von FTX Digital Markets Ltd. unter Punkt 2) hingewiesen. 

Rechtsschutzversicherte Anleger können auch prüfen, ob Rechtsschutzversicherungen die Kosten übernehmen, da bei anfänglichem Betrug der sog. "Kapitalanlageausschluss" nicht greift und Sam  Bankman-Fried im November 2023 in sieben Betrugsfällen schuldig gesprochen wurde.

Betroffene FTX/FTX.EU-Anleger können sich gerne an die Kanzleien Bergdolt RAe, München, und Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin, wenden.

Beide Kanzleien sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnten schon viele Erfolge für mehrere tausend geschädigte Anleger erstreiten, unter anderen konnten schon diverse Arreste für FTX-Kunden erzielt werden, wobei bereits die Vollstreckung auf Zypern eingeleitet wurde.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema