FTX/FTX.EU: Anleger sollten handeln-Es eilt! Anwaltsinfo

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Anleger bei FTX International und FTX.EU versuchen gerade verstärkt ihre rechtlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, worauf die Kanzleien Dr. Späth & Partner und Bergdolt Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche geschädigte FTX-Anleger vertreten, und bereits erste Zwangsvollstreckung auf Zypern eingeleitet hatten, hinweisen. 

Diverse Anleger versuchen gerade, ihre Claims auf dem Portal mit FTX Account Access einzureichen, teilen aber mit, dass sie den Prozess noch nicht abschließen konnten, da der FTX Account aktuell aufgrund eines Hacker-Angriffs bei der Kanzlei Kroll vorsorglich eingefroren worden sein soll.

Hier muss geprüft werden, ob z.B. eine alternative elektronische Anmeldung, z.B. über die Website

https://restructuring.ra.kroll.com/FTX/EPOC-Index

möglich ist. 

Andere Anleger teilen mit, dass  Sie über den FTX EU Support (support@ftxeurope.eu) eine Auszahlung starten wollten, aber dies bei ihnen nicht in voller Höhe gelingen soll.

Mehrere Anleger, die sich bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten gemeldet hatten, teilen mit, dass teilweise die Beträge, die FTX.EU im Rahmen der Registrierung auszahlen will, von den tatsächlich einbezahlten Beträgen erheblich abweichen sollen.

Teilweise sollen die Abweichungen der Beträge dabei erheblich sein, ein Anleger teilte mit, dass  er über 30.000 € einbezahlt haben will, aber nur ca. 400 € wieder ausbezahlt bekommen soll, ein anderer Anleger z.B., dass er ca. 47.000 € einbezahlt haben will, aber nun ca. 4.000 € ausbezahlt erhalten soll.

Auch soll die Registrierung wohl nur möglich sein für Kunden, die ab einem bestimmten Zeitraum einbezahlt hatten.

Anleger können und sollten nach Ansicht der Kanzleien Dr. Späth & Partner und Bergdolt Rechtsanwälte ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, beiden Kanzleien hatten bereits für Kunden von FTX Europäische Arrestanträge für Kunden erwirkt und auch die Vollstreckung auf Zypern eingeleitet.

Ziel ist dabei die Kontensicherung auf Zypern und die Freigabe der Assets der Anleger zu 100 %, also nicht nur die Freigabe eines Bruchteils der überwiesenen Assets.

Erste Bestätigungen aus Zypern für Anleger hatten die Kanzleien dabei erhalten.

Auch im Insolvenzverfahren, z.B. in den USA, stehen beide Kanzleien gerne Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite, hier sind auch die engen Fristen von den Geschädigten zu beachten, Eile dürfte geboten sein!

Betroffene FTX-Anleger können sich gerne an Dr. Späth &  Partner Rechtsanwälte mbB wenden.

Beide Kanzleien sind seit vielen Jahren, zusammen seit mehr als 40 Jahren, schwerpunktmäßig im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnten schon viele Erfolge für geschädigte Anleger erstreiten.



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