FTX: Können Kunden Auszahlung verlangen? Anwaltsinfo

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Bei FTX fragen sich inzwischen immer mehr deutsche Anleger, was sie tun können, nachdem zum Beispiel Medienberichten der letzten Tage zufolge (siehe z.B. BTC Echo vom 20.02.2023) FTX Japan demnächst die Auszahlungsfunktion wieder freigeben soll oder schon frei gegeben hat und somit die Auszahlung für japanische Kunden ermöglichen soll, wohl ab dem 21.02. ab 12 Uhr.

Auch europäische Kunden fragen bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB inzwischen verstärkt, was sie neben der Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle tun können und ob sie ebenfalls die Auszahlung für deutsche FTX-Anleger verlangen oder erstreiten können?

Erstaunlich ist, dass die zypriotische Wertpapieraufsichtsbehörde Medienberichten zufolge dem Unternehmen inzwischen sogar befohlen hatte, das Geld an die Kunden zurückzuzahlen, aber FTX  war  wegen des (Insolvenz-)Verfahrens nach Kapitel 11 wohl nicht dazu in der Lage, dies zu tun.

Auch deutsche Kunden/Anleger von FTX können somit versuchen, mit Hilfe z.B. eines Arrests auf diese "Assets", z.B. das Konto von FTX.EU auf Zypern, im Wege der Kontensicherung zuzugreifen und könnten somit ebenfalls versuchen, die Auszahlung von Kundengeldern zu verlangen.

Es kann dabei vermutlich, worauf hingewiesen werden soll, gemäß Art. 6 Abs. 1 VO (EU) 655/2014 am Wohnort des FTX-Kunden in Deutschland geklagt werden, sofern der Kunde Verbraucher ist. 

Die Zuständigkeit deutscher Gerichte könnte sich auch aus Art. 6 Abs. 1 VO (EU) 655/2014 ergeben, da der Wohnort des FTX-Kunden oftmals auch dessen Vermögenszentrale ist.

Kunden/Anleger bei FTX seien darauf hingewiesen, dass dieser Arrest nicht einmal auf Zypern gestellt werden muss, sondern für deutsche Kunden in Deutschland am Wohnsitzgericht des Kunden/Anlegers beantragt werden kann.


Kunden/Anleger, die von der FTX-"Pleite" betroffen sind, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind. 



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