Führt eine angeordnete Quarantäne zur Kündigung?

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Mit der Frage musste sich das Arbeitsgericht Köln auseinandersetzen. Gegenüber einem Arbeitnehmer wurde durch das zuständige Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet, nachdem der Bruder seiner Freundin positiv getestet wurde. Er informierte seinen Arbeitgeber. Der glaubte aber, dass die der Arbeitnehmer um die Arbeit drücken möchte und verlangte eine schriftliche Bestätigung. Die war - wie wir uns alle gut vorstellen können als die Gesundheitsämter Land unter waren - nicht so schnell zu beschaffen, so dass er das Arbeitsverhältnis kündigte.

Das Arbeitsgericht Köln sah diese Kündigung als sittenwidrig an - und kassierte sie. Das vor allem deswegen, weil das Kündigungsschutzgesetz nicht anzuwenden war, da es sich um einen sogenannten Kleinbetrieb handelte. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst, wenn der Betrieb mehr als 10 Vollzeitbeschäftigte hat.

Der Arbeitnehmer hat sich nur an die ihm auferlegte Quarantäne Anordnung gehalten und das kann nicht zu einer Kündigung führen. Darüber hinaus hatte der Arbeitgeber verlangt, dass er entgegen der Quarantäne Anordnung in den Betrieb kommen sollte. Das hat beim Gericht nur Kopfschütteln ausgelöst, auch der WhatsApp Verkehr, der zwischen den Parteien ausgetauscht wurde.

Was heißt das für Sie: wenn für Sie eine Quarantäne angeordnet ist, haben Sie zu Hause zu bleiben. Wenn Ihnen der Arbeitgeber Probleme machen will - melden Sie sich. 

Wenn Sie hier Unterstützung benötigen, steht unser Beraterteam gerne an Ihrer Seite. Bitte zögern Sie nicht und kontaktieren uns.

ArbG Köln, Urteil v. 15.04.2021, 8 Ca 7334/20


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