Für Krankentage gibts kein Lohn

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Ein Euro-Jobber bekommt nur Geld, wenn er auch wirklich auf der Arbeit anwesend war, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Es gibt keine Aufwandsentschädigung wenn sie wegen einer Krankheit nicht kommen können. Das entschied das Sozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle.

Ein Fall:

Wegen einer Krankheit fehlte ein Ein-Euro-Jobber. In dieser Zeit wurde ihm keine Aufwandsentschädigung gezahlt. Der Betroffene forderte, das Geld für die Krankheitstage zu bezahlen.

Das Urteil:

Es gibt kein Geld, wenn diejenige Person fehlt. Es liegt weder ein Beschäftigungsverhältnis vor, noch würden in dieser Zeit tatsächliche Mehraufwendungen anfallen, die erstattet werden müssten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.


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