GarantieHebelPlan 07 – 09: Stehen die Gesellschaften vor dem Aus?

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Nach langer Zeit der „Funkstille“ haben die die Gesellschafter der GarantieHebelPlan-Fonds 07 -09 vor einigen Tagen ein umfangreiches Informationsschreiben der Geschäftsführerin, der Edelweiss Management GmbH, erhalten. In diesem wird über den aktuellen Stand der Gesellschaften berichtet sowie zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren aufgefordert.

Insgesamt stellt sich die Situation bei den Fonds u.E. als durchaus kritisch dar. Die aktuelle wirtschaftliche Lage der Fondsgesellschaften kann nicht beurteilt werden, da die hierfür relevanten Jahresabschlüsse (2011 – 2013) immer noch nicht vorliegen. Wir gehen davon aus, dass dies frühestens 2015 der Fall sein dürfte. Der Jahresabschluss 2010 des GHP 08 weist einen erheblichen Fehlbetrag von über € 3,5 Mio. aus. Ob sich die zahlreichen Ansprüche, die gegen Personen oder Gesellschaften geltend gemacht werden bzw. geltend gemacht werden sollen wirklich realisieren lassen, halten wir für zweifelhaft. Insoweit gehen wir nicht davon aus, dass sich hiermit die Liquiditätssituation der Fonds deutlich verbessern lässt. Zudem haben zahlreiche Anleger, die 2012 bzw. 2013 aus den Gesellschaften ausgeschieden sind, noch Ansprüche auf Auszahlung von entsprechenden Auseinandersetzungsguthaben.

Das die Gesellschaft selbst das Geschäftsmodell der Fonds langfristig nicht für erfolgreich halten belegt die Tatsache, dass die Liquidation der Gesellschaften vorgeschlagen wird.

Zahlreiche von der KKWV-Anwaltskanzlei betreute Gesellschafter haben bei uns nachgefragt, wie sich diese bezüglich des Schreibens der Edelweiss GmbH verhalten sollen. Angesichts der Brisanz des Themas, nämlich der Liquidation der Gesellschaften und der unklaren wirtschaftlichen Lage, halten wir ein schriftliches Abstimmungsverfahren nicht für angemessen. Vielmehr sollten bei allen Gesellschaften entsprechende Versammlungen durchgeführt werden in denen die Gesellschafter die Möglichkeit erhalten, die Tagesordnungspunkte ausführlich zu diskutieren und entsprechende kritische Fragen an die Verantwortlichen zu richten. Daher sollte u.E. der Durchführung einer schriftlichen Abstimmung widersprochen werden.

Zudem ist zu befürchten, dass im Falle einer Liquidation der Gesellschaften ein Großteil des investierten Kapitals verloren gehen dürfte.

Dennoch bietet sich die Möglichkeit, dieses Kapital zurückzuerhalten. Aus vielen Gesprächen, die die KKWV-Anwaltskanzlei mit GHP-Gesellschaftern geführt hat wissen wir, dass es häufig an der sachgerechten Aufklärung und Information der Anleger über die Risiken der Beteiligungen fehlte. In der Regel sind diese als sichere, renditestarke und risikolose Anlagen empfohlen worden. In vielen Fällen sind auch entsprechende Verkaufsprospekte nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt worden. Insoweit bestehen begründete Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler unmittelbar. Darüber hinaus haften nach der Rechtsprechung des BGH aber auch die Gründungsgesellschafter, hier die Grützmacher Gravert GmbH (GGV) – für Aufklärungspflichtverletzungen des Vertriebs. Gegen die GGV sind bereits zahlreiche Gerichtsverfahren, u.a. auch von der KKWV-Anwaltskanzlei, anhängig. 

Für Fragen rund um die GHP-Beteiligungen steht die KKWV-Anwaltskanzlei als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung. Näherer Informationen erteilt Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki unter Tel.: 0821/43998670 oder info@kkwv-augsburg.de .

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


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