Geblitzt: 04910 Elsterwerda, B 169, Abs. 270, km 1,52, Höhe NR. 23, Rtg. Ortsmitte-Bußgeld vermeiden!

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Wenn Sie geblitzt wurden, wirft Ihnen die Bußgeldstelle des Landkreises Elbe-Elster die Überschreitung der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vor. Sie erhalten ca. vier Wochen nach dem Vorfall einen Anhörungsbogen und danach nach weiteren vier bis sechs Wochen den Bußgeldbescheid. Nach der zweiwöchigen Einspruchsfrist ist dieser rechtskräftig. Doch soweit muss es nicht kommen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist anfechtbar und hier sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Einseitensensor ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Der Blitzer ist mit einem Messbalken (Sensorkopf) ausgerüstet. Auf diesem sind fünf Sensorköpfe befestigt. Die beiden äußern und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede, die von dem heranfahrenden Fahrzeug verursacht werden. Die beiden anderen den Abstand zum Messgerät. Damit kann die Zeit gemessen werden, die für die zuvor eingestellte Wegstrecke benötigt wird. Mit Hilfe dieser Daten wird dann die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des Grenzwertes die Kamera ausgelöst.

Bei dieser Messmethode können aber schon die direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät oder einfache Lichtreflexe (Schatten von Fahrzeugen, Bäumen) die Messung negativ beeinflussen. Gleiches gilt, wenn die Übertragung der Fahrbahnneigung auf den Messbalken nicht exakt mit der vom Hersteller mitgelieferten Wasserwaage erfolgte oder der Blitzer nicht genau parallel zur Fahrbahn justiert wurde. 

Wegen dieser möglichen und nicht seltenen Fehler fordert der Hersteller eine Schulung der Messbeamten. Ist eine solche nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. 

Wird bei der Messung ein entgegenkommendes Fahrzeug passiert, ist die Gefahr eines Zuordnungsfehlers so groß, dass die Messung zu annullieren ist. Gleiches gilt, wenn die gesetzlich geforderte Eichung des Gerätes abgelaufen ist. Diese und noch andere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Damit  ist es  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem Gericht  die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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