Geblitzt auf der BAB 2, km 4,0, FR Magdeburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee wirft Ihnen hier ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor. Statt den Bußgeldbescheid widerspruchslos hinzunehmen, lohnt es sich, die Messung mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers anzufechten. Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen Unzuverlässigkeit ist der Grund, warum hier überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Dessen Funktionsweise ist simpel. Permanent ausgesandte Laserstrahlen erfassen einen Bereich von 75 Meter. Alle darin befindlichen Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrzeit. Auf dieser Grundlage findet dann eine Weg- Zeit- Berechnung statt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die hier eingestellte Messstrecke ist so lang, dass es zu einer nicht geplanten Strahlenauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlimpulse und massiven Verfälschung der Messdaten kommt. Dieser Fehler tritt so häufig auf, dass allein wegen ihm etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch sind. Außerdem treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Beweis möglich, dass auch wirklich das Auto auf dem Foto gemessen wurde. Der Messsensor muss unbedingt exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Häufig geschieht dies beim Aufbau aber nicht präzise genug und dann führen schon minimalste Abweichungen zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Ist die Geräteeichung ungültig oder fehlt ein aktueller Schulungsnachweis für die Messbeamten in der Akte, liegt ein Verwertungsverbot vor.

Dies ist nur eine beispielhafte Aufzählung der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Mit diesem werden dann die gefundenen Messfehler nachgewiesen.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. .

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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