Geblitzt: 13627 Berlin, Ch. A 100 Höhe Goerdeler Steg/ Ri. Seestr.- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Wird Ihnen an dieser Messstelle ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen, stehen die Chancen sehr gut, die drohenden Strafen abzuwehren.

Gemessen wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen zahlreiche und gerichtsbekannte Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Denn eine fehlerhafte Datenverarbeitung führt dazu, dass bei mindestens der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angegeben werden.

Erst nach der Geschwindigkeitsbestimmung wird die Kamera ausgelöst. Deswegen kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, wenn sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers befinden.

Wurde beim Aufbau der Messwinkel nicht exakt eingestellt, werden automatisch zu hohe Werte ermittelt.

Ist in der Akte kein Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerät ausgebildet wurden, wird die Messung auch verworfen.

Häufig ist die Geräteeichung abgelaufen. In solchen Fällen wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Dies kann entscheidend für die Einstellung des Verfahrens sein.

Bei der Abspeicherung der Daten kann es zu Fehlern bei der Übertragung in die Speicherdatei kommen, die zu Differenzen von bis 10 % führen können.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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