Geblitzt: 13627 Berlin, Siemensdamm / Nikolaus-Groß-Weg, Ri. J.-Kaiser-Platz- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin wirft Ihnen in einem Anhörungsschreiben vor, Sie hätten hier einen Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß begangen? Dann folgt meist zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen hier ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier sind es fast immer die Schwächen des verwendeten kombinierten Messgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die den Erfolg des Einspruchs garantieren.

Zur Geschwindigkeitsmessung werden Laserstrahlen ausgesandt, die vom heranfahrenden Fahrzeug reflektiert und zum Blitzer zurückgesandt werden. Dadurch kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und hierdurch die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Allerdings kann es durch die Auffächerung der Strahlen passieren, dass diese von mehreren Karosserieteilen zugleich reflektiert werden. Der Blitzer speichert sie aber als von einem einzigen Fahrzeugteil zurückgesandt ab. Dadurch verfälscht sich die Bestimmung der Zeit und somit auch die Berechnung der Geschwindigkeit zu Lasten des Betroffenen. Bei etwa der Hälfte aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler vorhanden sein.

Verschiedene Testreihen haben gezeigt, dass eine eindeutige und zweifelsfreie Messwertzuordnung – ganz besonders bei dicht nebeneinander fahrenden Fahrzeugen stark anzuzweifeln ist. Gleiches gilt für Überholmanöver und ähnliche Verkehrssituationen.

Auch Auswertefehler durch das Messpersonal sind nicht selten. Um einer Haftung zu entgehen, fordert der Hersteller daher ausdrücklich eine Schulung des Personals. Ist eine solche in der Akte nicht dokumentiert, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist nicht immer fehlerfrei. 

Die Messgeräte vom Typ PoliScan der Firma Vitronic werden nämlich nicht zeitgleich mit den Lichtanlagen gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. Gerade dieses Erfordernis wird nicht immer eingehalten. Gleiches gilt für die fristgerechte Erneuerung der Eichung. Auch hier wurden vor Gericht schon erhebliche Versäumnisse aufgedeckt, was zur Nichtverwertbarkeit der Messung und Freisprüchen für die Betroffenen führte.

All diese und noch andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. In diesem werden die gefundenen Fehler dokumentiert und deren Auswirkung auf die Messung begründet.Damit es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Berlin- Tiergarten die Ungenauigkeit der Geschwindigkeitsbestimmung  nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit  in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das juristische Wissen und die praktische Erfahrung, um Sie im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin- Charlottenburg und eine  Zweigstelle in Cottbus. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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