Geblitzt – ab wie viel km/h drohen Fahrverbote und Punkte?

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Sie sind angeblich zu schnell gefahren und wurden geblitzt? Sie wollen wissen, bei welcher Geschwindigkeit es wie viele Punkte in Flensburg gibt und ab welchem Tempo ein Fahrverbot droht?

Anhand des Bußgeldkataloges lassen sich Ihr Bußgeld und Ihre Punkte leicht berechnen. Zur Übersicht haben wir die Angaben nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung, der Höhe des Bußgeldes, den Punkten in Flensburg und dem Fahrverbot in Monaten geordnet.

GeschwindigkeitsüberschreitungBußgeldPunkte Fahrverbot in Monaten
bis 10 km/h innerorts15 €--
bis 10 km/h außerorts10 €--
11–15 km/h innerorts25 €--
11–15 km/h außerorts20 €--
16–20 km/h innerorts35 €--
16–20 km/h außerorts30 €--

Aufatmen: Geschwindigkeiten bis 20 km/h bleiben ohne Punkte und Fahrverbot

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis einschließlich 20 km/h wird lediglich ein Bußgeld verhängt. Das gilt übrigens auch für Fahranfänger in der Probezeit.

Keine Auswirkungen auf die Probezeit

Wenn Fahrer in der Probezeit mit bis zu 20 km/h geblitzt werden, hat das keine weiteren Auswirkungen, da es sich um einen sogenannten B-Verstoß – eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung – handelt.

Ab wie viel km/h gibt es Punkte?

Die Punkte-Schallgrenze liegt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h. Ab dieser Grenze bekommen Autofahrer bei einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h einen Punkt. Zudem wird ein Bußgeld fällig. Dieses beträgt zusätzlich zu dem Punkt 80 Euro bei innerörtlichen und 70 Euro bei außerörtlichen Tempoüberschreitungen.

GeschwindigkeitsüberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot in Monaten
21–25 km/h innerorts80 €1-
21–25 km/h außerorts70 €1-

Fahrverbote sind innerorts und außerorts ab 26 km/h möglich

Das gefürchtete Fahrverbot ist ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h möglich. Widerholungstäter, bei denen innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 26 km/h festgestellt wird, müssen die Fahrerlaubnis für einen Monat abgeben. Dabei ist es unerheblich, ob der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft stattfand.

Ab 31 km/h innerorts: zwingendes Fahrverbot, aber mit Ausnahmen

Ist die Geschwindigkeit innerorts nachweislich um mindestens 31 km/h überschritten worden, ist zunächst davon auszugehen, dass die Fahrerlaubnis für einen Monat weg ist. In Härtefällen kann durch Erhöhung des Bußgeldes die Entziehung der Fahrerlaubnis verhindert werden. Aber: Nicht jeder kann diesen Deal machen. Insbesondere Ersttäter haben gute Chancen können mithilfe eines Experten für Verkehrsrecht vor Gericht den Antrag stellen.

Sich vom Fahrverbot freikaufen kann nur, wer:

  • keine Punkte in Flensburg hat,
  • kein Verkehrsdelikt in Verbindung mit Alkohol und Drogen begangen hat und
  • kein Widerholungstäter am Steuer ist.

Ausfüllen und zurücksenden des Anhörungsbogens notwendig?

Der sogenannte Anhörungsbogen wird bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von der zuständigen Behörde versendet. Dieser Bogen fragt den Halter des geblitzten Fahrzeugs nach dem Fahrer, der den Wagen zur Tatzeit geführt hat. Der Anhörungsbogen muss in vielen Fällen nicht ausgefüllt werden – immer, wenn Halter und Fahrer des Fahrzeugs identisch sind. Sie müssen sich jedoch nicht selbst belasten, etwa wenn Sie ein fremdes Auto gefahren sind. Falls Sie als Mitarbeiter mit einem Dienstwagen geblitzt wurden oder den Pkw eines Verwandten gefahren haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht!

GeschwindigkeitsüberschreitungBußgeldPunkte Fahrverbot in Monaten
26–30 km/h innerorts100 €11
26–30 km/h außerorts
80 €11
31–40 km/h innerorts160 €1
31–40 km/h außerorts120 € 11
41–50 km/h innerorts 200 €21
41–50 km/h außerorts160 €21


51–60 km/h innerorts280 €22
51–60 km/h außerorts240 €21
61–70 km/h innerorts480 €23
61–70 km/h außerorts440 €22
über 70 km/h innerorts680 €23
über 70 km/h außerorts600 €23

Einspruch gegen Bußgeldbescheid – Achtung, Frist läuft!

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und wollen gegen diesen vorgehen? Dann sollten Sie per Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Einspruch einlegen. Auf diese Weise fechten Sie den Bußgeldbescheid an und eröffnen die Möglichkeit, die Strafe abzuwehren. Schnelles Handeln ist dabei nötig: Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

Geblitzt? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht

Sie haben einen Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Wir schöpfen die rechtlichen Möglichkeiten für Sie aus und prüfen, ob es technische Angriffspunkte bei der Messung des angeblichen Verstoßes gibt. VON RUEDEN Rechtsanwälte sind Experten im Verkehrsrecht und bearbeiten monatlich mehr als 500 Fälle in Sachen Ordnungswidrigkeiten. Wir beraten Sie, wie Sie die Folgen des Verstoßes vermeiden oder abmildern können.

Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne!


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