Geblitzt am Feststellungsort: BAB 113, km 6,1 in FR AD Berlin- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten? Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h vorgeworfen? Bevor Sie sich mit den drohenden Strafen abfinden, lohnt sich die Überprüfung des gesamten Vorgangs durch einen spezialisierten Verteidiger. Denn überdurchschnittlich häufig gelingt es, eine Verfahrenseinstellung im Einspruchsverfahren zu erreichen. Dabei liefert fast immer die Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed die entscheidenden Argumente für den Erfolg.
Die Arbeitsweise dieses Blitzertyps lässt sich wie folgt zusammenfassen. es werden Laserimpulse ausgestrahlt, welche auf einer Länge von 75 Meter die Autobahn erfassen. In diesem Messbereich fahrende Autos reflektieren diese und senden sie zu dem Messsensor zurück. Dadurch kann die benötigte Fahrzeit bestimmt und dann mittels einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.
Aber die vorhandene überlange Messstrecke verursacht eine Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Die damit verbundene Datenverfälschung tritt so häufig auf, dass schon aus diesem Grund etwa 50 % aller Messergebnisse falsch sind. Auch muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn aufgebaut werden. Oft ist aber die Justierung nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, entstehen Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die als Beweismittel benannten Messbeamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann Ihr Verteidiger ein Verwertungsvebot geltend machen.
Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.
Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.
Es erfolgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart.
Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, auch für die Beauftragung des Gutachters.
Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.
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