Geblitzt: 10587 Berlin Kreuzung Ernst-Reuter-Platz/Otto Suhr Allee- Bußgeld vermeiden!

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Der Blitzer an dieser Kreuzung ist der Spitzenreiter an produzierten Bußgeldbescheiden in Berlin. Die Zahl der von diesem Blitzer gemachten Fotos ist im oberen fünfstelligen Bereich. Trotzdem kann Ihnen ein erfahrener Verteidger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Als Ergebnis einer deutschlandweiten Studie, deren Gegenstand verschiedene Messgerätetypen waren,  konnte festgehalten werden, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technische Standards nicht eingehalten wurden, weitere 62 Prozent keine überzeugende Beweiswürdigung aufwiesen und 18 % der Bußgeldbescheide formell rechtswidrig waren. Für den Erfolg eines Einspruchs kann es also viele Ursachen geben.

An dieser Messstelle sind die Mängel des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed sind der größte Trumpf der Verteidigung. Es misst hier Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße und bei beiden ist die Fehlerquote überproportional hoch.

An Ampelkreuzungen kommt es regelmäßig, und in Berlin erst recht, zu Änderungen der Einstellungen der Ampeln. Dieses müsste natürlich sofort in der Software der Messgeräte berücksichtigt werden. Dieses geschieht hier aber gerade nicht. Die Messgeräte vom Typ PoliScan der Firma Vitronic werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen. Diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. In solchen Fällen führen die Verzögerungen unter anderem zu den berühmten drei Sekunden, in denen der Fahrer noch von einem erlaubten Fahren ausging.

Die Geschwindigkeitsmessung wiederum erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden.  Mittels dieser Werte wird die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des Grenzwertes die Kamera ausgelöst.

Allerdings kann es passieren, dass die Strahlen von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer behandelt diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch kommt es zu einer Verfälschung der Messergebnisse zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen. 

Von immenser Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte Einstellung des Scanwinkels und eine korrekte Auswertung des Messfotos. Hier geschehen oft Fehler durch die eingesetzten Beamten. Der Hersteller fordert daher ausdrücklich deren Schulung. Ist eine solche in den Akten nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Der Blitzer bezieht in einem Teil der Messungen Messwerte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden. Damit bietet es der Verteidigung einen weiteren Angriffspunkt.

Das Gerät hat Zuordnungsprobleme bei Überholvorgängen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen. Dann ist nicht sicher nachweisbar, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug geblitzt wurde.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren, mindestens aber ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich zu gewähren.

Diese und andere Fehler können bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. 

Dieses listet die gefundenen Fehler auf und benennt deren Auswirkungen auf die Messung. Damit ist es  die Grundlage für  Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens.  

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht. Das Ordnungswidrigkeitenrecht verbindet Elemente des Straf- mit denen des Verkehrsrechts. Pro Jahr betreut Rechtsanwalt Junge ca. 1000 Bußgeldverfahren.  Er hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie  optimal zu beraten und zu verteidigen.

Sie haben Fragen? Rufen Sie einfach in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an oder senden Sie einfach eine mail. 

Die anwaltliche Erstberatung ist selbstverständlich kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): Andreas Junge

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