Geblitzt auf der A 20, Höhe Langsdorf, i. R. Stettin, Polen- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Der Landkreis Vorpommern- Rügen wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Bevor Sie ein hohes Bußgeld oder einen Punkt akzeptieren oder sogar den Führerschein für einen oder mehrere Monate abgeben, lohnt es sich, die Messung durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed  FM1. Zwar ist dieses eines der in Mecklenburg-Vorpommern am häufigsten aufgestellten Gerätemodelle, gleichfalls ist es aber für seine Fehleranfälligkeit berüchtigt und damit ein ein sehr gute Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer sendet ununterbrochen Laserimpulse aus, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Die Fahrzeuge reflektieren diese und senden Sie zu dem Messgerät zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit. Aus dieser und der Länge der Messstrecke wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Aber schon die überlange Messstrecke sorgt für Probleme. So verursacht sie eine Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Dies tritt so häufig auf, dass allein aus diesem Grund etwa jede zweite Messung falsch ist. Außerdem ist der Messsensor häufig nicht im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Auto  gemessen wurde. Nach den Herstellervorgaben muss das eingesetzte Personal an diesem Gerätetyp geschult sein. Fehlt hierfür ein Nachweis in der Akte, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dient als Grundlage für Beweisanträge, welche die vorhandenen Messfehler nachweisen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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