Geblitzt auf der A 64, Gemarkung Trier, bei km 11,32, FR Hermeskeil- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Zulässig ist an dieser Messstelle eine Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h. Zur Überwachung ist ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed aufgestellt. Bei der Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers sind dessen Schwächen ein fast sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Denn die Schwächen und Fehleranfälligkeit dieses Messsystems sind nach zahlreichen Testreihen gerichtsbekannt. So führt eine fehlerhafte Datenverarbeitung bei ca. 50 % aller Bescheide zu der Angabe falscher Geschwindigkeitswerte. Besonders wichtig ist die exakte Einstellung des Messwinkels. Oft geschehen dabei Ungenauigkeiten. Die dadurch hervorgerufenen "Schrägmessungen" führen dann immer zu überhöhten Geschwindigkeitswerte. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers, kann es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung kommen. Dann ist nicht sicher, bei welchem die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Ebenfalls nicht selten ist hier die Geräteeichung abgelaufen. Dann ist die gesamte gesamte Messreihe zu annullieren oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die möglicherweise Ihre Messung beeinflussten.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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